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Medikamentenpreise in der Schweiz – häufige Fragen

Für eine gute Gesundheitsversorgung ist es wichtig, den Zugang zu lebenswichtigen und innovativen Medikamenten zu ermöglichen. Gleichzeitig muss das Gesundheitssystem bezahlbar bleiben. Es gehört zu den Aufgaben des BAG, für eine gute Balance zu sorgen. Erfahren Sie hier, welche Herausforderungen und Lösungen bei der Festlegung der Preise für neue Medikamente bestehen.

Die Gesundheitskosten gehören zu den grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Steigende Prämien belasten Haushalte zunehmend. Medikamente verursachen über 20 Prozent der Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP; auch «Grundversicherung» genannt). Steigende Medikamentenpreise sind deshalb mitverantwortlich für den Anstieg der Prämien in der Grundversicherung.

Im Zusammenhang mit dem Zugang zu neuen Medikamenten in der Schweiz gibt es häufige Fragen, die an das BAG herangetragen werden. Hier finden Sie unsere aktuellen Antworten darauf:

Wie kommen neue Medikamente in der Schweiz auf den Markt?

Damit Patientinnen und Patienten Zugang zu Medikamenten erhalten, die von der Grundversicherung bezahlt werden, sind  zwei Schritte erforderlich:

  • das Heilmittelinstitut Swissmedic erteilt dem Medikament die Marktzulassung und
  • das BAG nimmt es in die sogenannte Spezialitätenliste auf. Dabei wird überprüft, ob die Wirksamkeit für eine Vergütung durch die obligatorische Krankenversicherung genügt. Es wird der Preis festgelegt, der für das Medikament von der Krankenversicherung höchstens bezahlt wird.

Die Spezialitätenliste

Die Spezialitätenliste enthält alle Medikamente, die von der Grundversicherung im ambulanten Bereich vergütet werden. Bei der Aufnahme prüft das BAG die Kriterien

  • Wirksamkeit
  • Zweckmässigkeit
  • Wirtschaftlichkeit

Bei der Beurteilung wird auch eine ausserparlamentarische Fachkommission, die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) einbezogen.

Kriterien für die Preisfestlegung

Bei der Aufnahme eines Medikaments in die Spezialitätenliste legt das BAG einen Preis für die Grundversicherung fest. Der Preis wird anhand von zwei gesetzlich festgelegten Kriterien ermittelt:

  • Der therapeutische Quervergleich vergleicht den Preis des neuen Medikaments mit bereits vergüteten Medikamenten für die gleiche Indikation (Krankheit);
  • Der Auslandpreisvergleich vergleicht die Preise für dasselbe Medikament in neun europäischen Referenzländern.
  • Zudem werden Bedingungen und Auflagen für einen WZW-konformen Einsatz festgelegt.

Wie wirken sich die Kosten für Medikamente in der Schweiz auf die Krankenkassenprämien aus?

Die Medikamentenausgaben in der Schweiz betragen heute im ambulanten Bereich 9,2 Milliarden Franken jährlich. Das entspricht etwa einem Fünftel der Kosten der Grundversicherung.

Die Kosten der neuen Medikamente der Spezialitätenliste sind in den letzten zehn Jahren überdurchschnittlich stark gestiegen. Sie betragen heute durchschnittlich über 50 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Da die Prämien den Kosten folgen, wirkt sich ein starker Anstieg direkt auf die Höhe der Krankenkassenprämien aus.

Wie hoch sind die Medikamentenpreise in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern?

Die Schweiz hat im europäischen Vergleich die höchsten Preise und höchsten Pro-Kopf-Kosten für Medikamente. Dies zeigen verschiedene internationale Studien, beispielsweise eine neue Studie der Schwedischen Arzneimittelbehörde für das Jahr 2024: Swedish pharmaceutical prices continue to be low due to a weak krona | The Dental and Pharmaceutical Benefits Agency (TLV) (verfügbar auf Englisch und Schwedisch).

Die vergleichsweise hohen Preise bedeuten, dass Innovation in der Schweiz bereits heute stark honoriert wird. Zusammen mit anderen Bundesämtern setzt sich das BAG für faire Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie ein.

Wie sieht der Medikamentenzugang für Patientinnen und Patienten in der Schweiz aus?

Die Schweiz hat einen guten Zugang zu Medikamenten. In diversen internationalen Studien befindet sich die Schweiz in den Top-Rängen in Europa. Im europäischen Vergleich der Vereinigung europäischer Pharmaerbände (EFPIA) ist die Schweiz auf Platz 4 in Europa beim Zugang zu neuen Medikamenten und auf Platz 2 bei lebenswichtigen Krebsmedikamenten: The Patients W.A.I.T. Indicator 2025: Access to Innovative Medicines in Europe | IQVIA (verfügbar auf Englisch).

Was passiert, wenn ein Patient oder eine Patientin dringend ein Medikament benötigt, das noch nicht in der Schweiz zugelassen ist?

Benötigt eine Patientin oder ein Patient dringend ein lebenswichtiges Medikament, das nicht von Swissmedic zugelassen ist oder sich nicht auf der Spezialitätenliste befindet, gibt es das Instrument der Einzelfallvergütung. Diese Massnahme ist in der Schweiz einzigartig und ermöglicht Patientinnen und Patienten den raschen Zugang zu dringend benötigten, überlebenswichtigen Arzneimitteln.

Warum dauern die Preisverhandlungen zwischen dem BAG und den Pharmaunternehmen immer länger und verzögern so die Vergütung?

In einem im Januar 2024 erschienenen Bericht bestätigt die Eidgenössische Finanzkontrolle die Effizienz des BAG und von Swissmedic bei der Zulassung und Vergütung von Medikamenten: Zulassungs- und Vergütungsprozess von Arzneimitteln | Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Darin wird auch erklärt, weshalb es trotzdem zu Verzögerungen bei der Vergütung kommen kann.

Die Zulassungsdauer hängt auch von der Zusammenarbeit der Pharmafirmen mit dem BAG und Swissmedic ab. Pharmafirmen reichen die Gesuche um Zulassung und Vergütung eines Medikaments in der Schweiz oft deutlich später ein als es eigentlich möglich wäre. Das liegt auch an der relativ kleinen Marktgrösse der Schweiz. Pharmafirmen priorisieren oft die Zulassung in Ländern mit einer grösseren Bevölkerung und somit einem grösseren Markt. Dies macht sich vor allem bei seltenen Krankheiten bemerkbar, für die es grundsätzlich schon einen eingeschränkten Markt gibt.

Hauptgrund für die Verzögerungen sind jedoch die sehr hohen Preisforderungen der Pharmaunternehmen. Gleichzeitig braucht es aber auch immer wieder Prozessverbesserungen, um Verzögerungen entgegenzuwirken.

Welche Schritte werden unternommen, um die Situation bei der Preisfestsetzung von Medikamenten zu verbessern?

In enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren wird die Preisfestsetzung bei Medikamenten aktualisiert. Seit Januar 2024 sind zum Beispiel neue Massnahmen in Kraft, mit denen die Vergütung von gewissen Medikamenten zeitgleich mit der Swissmedic-Marktzulassung möglich ist. Somit können diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den Krankenversicherungen bezahlt werden.

Das Parlament hat zudem im März 2025 wichtige Entscheide zu den Medikamenten im Rahmen des sogenannten Kostendämpfungspakets 2 gefällt. Dabei soll unter anderem auch die Preisfestsetzung modernisiert und Massnahmen zur weiteren Verbesserung des Zugangs und der Versorgung umgesetzt werden.

Das BAG ist bereits daran, die Verordnungsbestimmungen zu erarbeiten – in engem Austausch mit den Vertretern der betroffenen Akteure (Verbände der Pharmaindustrie und der Versicherer). Vorgesehen ist, die Vernehmlassung Ende 2025 zu eröffnen.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Kommunikation und Kampagnen
Schwarzenburgstrasse 157
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