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Veröffentlicht am 28. Februar 2025

Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall

Sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ein Arzneimittel im Einzelfall vergüten, obwohl es nicht auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt ist.

Bundesamt für Gesundheit BAG

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Schweiz - 3003 Bern