Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall
Sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ein Arzneimittel im Einzelfall vergüten, obwohl es nicht auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt ist.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sekretariat EAK
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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