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KVG-Änderung: Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2

Am 21. März 2025 haben die eidgenössischen Räte das Kostendämpfungspaket 2 verabschiedet. Die Massnahmen tragen dazu bei, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
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Schweiz - 3003 Bern