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Krankenversicherung: Leistungserbringer

Die Voraussetzungen für Leistungserbringer, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein wollen, sind auf der Ebene des KVG und der KVV festgelegt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern