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Registerverordnung Leistungserbringer (LeReg); Änderung der KVV und der KLV (Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen)

Ausgehend von der KVG-Änderung vom 19. Juni 2020 betreffend die Zulassung von Leistungserbringern wird ein Register über die zugelassenen Leistungserbringer im ambulanten Bereich (Leistungserbringerregister «LeReg») geschaffen. Die gesetzlichen Bestimmungen für das LeReg bedürfen der Ausführung auf Verordnungsstufe Ferner wird eine Änderung der KVV und KLV zur Einführung von Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen geprüft.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
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