Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 14. Februar 2025

Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte

Artikel 55a KVG bietet den Kantonen eine neue, unbefristete Lösung, um die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzte zu beschränken. Der Bundesrat wurde beauftragt, die Kriterien und methodischen Grundsätze festzulegen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern