Krankenversicherung: In der Schweiz wohnhafte Versicherte
Versicherungspflicht, Prämienvergleiche, Prämienverbilligung, Kostenbeteiligung, besondere Versicherungsformen, freiwillige Taggeldversicherung oder Versichertenkarte: Informieren Sie sich hier, wenn Sie in der Schweiz wohnen.
Krankenversicherung: Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte
Jede Person, die sich in der Schweiz niederlässt, muss spätestens drei Monate nach ihrer Wohnsitznahme in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Dieselbe Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind bei einem Krankenversicherer anmelden müssen.
Krankenversicherung: Prämien und Kostenbeteiligung
Der Versicherer legt die Prämien für seine Versicherten fest. Grundsätzlich erhebt er bei allen gleich hohe Prämien. Die Versicherten beteiligen sich in Form von Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen.
Krankenversicherung: Besondere Versicherungsformen
Der Versicherte kann freiwillig die Franchise erhöhen. Mit einer höheren, wählbaren Franchise erhält er einen entsprechenden Prämienrabatt. Der Versicherte kann sein Wahlrecht im Einvernehmen mit dem Versicherer auf Leistungserbringer beschränken, die der Versicherer im Hinblick auf eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Dies führt zu einer Reduktion der Prämie. Mit dem Beitritt zu einem Bonusmodell profitiert der Versicherte, der während einer bestimmten Zeit keine Leistungen bezieht, von einer sinkenden Prämie.
Krankenversicherung: Prämienverbilligung
Das Krankenversicherungsgesetz KVG verpflichtet die Kantone, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Der Bund zahlt ihnen dafür einen Beitrag.
Krankenversicherung: Die freiwillige Taggeldversicherung
Die freiwillige Taggeldversicherung deckt das Risiko eines vorübergehenden Lohnausfalls, wenn man wegen Krankheit, Mutterschaft oder Unfall teilweise oder voll arbeitsunfähig ist.
Krankenversicherung: Zusatzversicherungen
Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit den allgemeinen Vertragsbedingungen. Sie sind freiwillig und es besteht keine Aufnahmepflicht.
Krankenversicherung: Versichertenkarte
Versicherer stellen ihren Versicherten eine Versichertenkarte aus. Diese verbessert die medizinische Qualität und vereinfacht die Abrechnung. Sie kann als Identifikationsmittel für das elektronische Patientendossier dienen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern