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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Krankenversicherung: Zusatzversicherungen

Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit den allgemeinen Vertragsbedingungen. Sie sind freiwillig und es besteht keine Aufnahmepflicht.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern