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Kinder aus einer Samenspende

Volljährige Kinder, die mittels Samenspende gezeugt wurden, können beim EAZW Auskunft über den Spender verlangen. Wie viele Kinder aus Samenspenden hervorgehen, ob die Spender in die Kontaktaufnahme einwilligen, dies und mehr zeigen die folgenden Grafiken.

Seit 2001, also seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes, ist die anonyme Samenspende in der Schweiz verboten. Vom Spender werden die Personalien, der gesundheitliche Status zum Zeitpunkt der Spende und die äussere Erscheinung erfasst. Bei Geburt eines Kindes werden diese Angaben dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) gemeldet.

Gesamtzahl der erfassten Geburtsmeldungen nach Samenspende

Gesamtzahl der registrierten Samenspender

Anzahl Kinder, die im Berichtsjahr ein Auskunftsbegehren gestellt haben

Kontaktbereitschaft des Samenspenders

Weitere Informationen

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Für das Durchführen von Fortpflanzungsverfahren und die genetische Untersuchung von Keimzellen ist eine Bewilligung erforderlich. Detaillierte Angaben zu Anzahl und Art der erteilten Bewilligungen finden sich hier.

Wirksamkeitsprüfung Fortpflanzungsmedizingesetz

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Fortpflanzungsmedizin

In der Schweiz beginnen jährlich rund 3200 Paare mit einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung. Die Techniken der Fortpflanzungsmedizin entwickeln sich rasant und werfen komplexe ethische und rechtliche Fragen auf.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern