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Akteure der Fortpflanzungsmedizin

Ärztinnen und Ärzte, die Fortpflanzungsverfahren durchführen, benötigen eine Bewilligung des Kantons. Laboratorien, die Keimzellen genetisch untersuchen, benötigen eine Bewilligung des BAG. Die folgenden Grafiken zeigen Art und Anzahl der Bewilligungen auf.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern