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Gesetzgebung Fortpflanzungsmedizin

Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz trat am 1. Januar 2001 zusammen mit der gleichnamigen Verordnung und der Verordnung über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin in Kraft. Grundlage für sämtliche Regelungen der Fortpflanzungsmedizin ist Art. 119 der Bundesverfassung.

Fortpflanzungsmedizingesetz

Fortpflanzungsmedizinverordnung

Verordnung über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin

Art. 119 Bundesverfassung: Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern