Kennzahlen zur Transplantation und zum Empfang von Organen
Diese Seite zeigt Kennzahlen zur Transplantation von Organen in der Schweiz sowie zu den Ergebnissen der Transplantationen.
Organempfängerinnen und -empfänger
Transplantierte Organe
Transplantierte Organe von Verstorbenen und Lebenden
Organ-Austausch Schweiz–Europa
Wenn ein in der Schweiz gespendetes Organ nicht verwendet werden kann, weil keine geeignete Person auf der Warteliste steht, wird es ausländischen Zuteilungsorganisationen angeboten. Umgekehrt kann auch die Schweiz von diesen Organisationen Organe erhalten. Wie die Grafik zeigt, hat die Schweiz in den vergangenen Jahren in der Regel mehr Organe von europäischen Staaten erhalten, als sie an diese Länder abgegeben hat.
Überlebenswahrscheinlichkeiten der Organempfängerinnen und -empfänger
Die Überlebenswahrscheinlichkeit der Organempfängerinnen und -empfänger wird in der Swiss Transplant Cohort Study untersucht (den Link zur Studie finden Sie auf dieser Seite im Register «Links»).
Das Diagramm zeigt eine so genannte Kaplan-Meier-Kurve für die Berichtsperiode Januar 2008 bis Dezember 2023. Zu beachten ist, dass es sich um Mittelwerte handelt. Die Anzahl Personen in der Studie nimmt über die Jahre ab, weil es sich um eine prospektive Studie handelt. Zum Zeitpunkt 16 Jahre nach der Transplantation sind nur jene Personen eingeschlossen, bei denen die Transplantation bereits 16 Jahre her ist. Zum Zeitpunkt 0 Jahre seit der Transplantation sind alle Personen eingeschlossen, denen zwischen 2008 und 2023 ein Organ transplantiert worden ist. Zudem versterben über die Jahre auch einige Personen oder nehmen nicht mehr an der Studie teil.
Altersverteilung bei Organempfängerinnen und -empfängern
Geschlechterverhältnisse (Organe Verstorbener)
Geschlechterverhältnisse (Organe Lebender)
Anzahl Re-Transplantationen in der Schweiz
Wenn die Transplantation eines Organs nicht zum gewünschten Erfolg führt, kann eine erneute Transplantation des gleichen Organs notwendig werden. Die erneute Transplantation wird als Re-Transplantation bezeichnet. Die folgenden Diagramme zeigen für die verschiedenen Organe die Zahl der Erst- und Re-Transplantationen in den letzten Jahren. In den meisten Fällen ging einer Re-Transplantation nur eine Transplantation desselben Organs voraus. In einzelnen Fällen waren es aber mehrere Transplantationen. Insbesondere bei der Bauchspeicheldrüse, den Inselzellen und den Nieren wurden bei einzelnen Personen mehrere Re-Transplantationen notwendig.
Inhaltsverzeichnis
Im Ausland durchgeführte Transplantationen müssen gemeldet werden
Der Europarat erhebt anonymisierte Daten zu Transplantationen im Ausland. Internationale Reisetätigkeiten im Bereich der Transplantationsmedizin und damit verbundene medizinische Komplikationen sollen so transparenter werden. Auch die Schweiz beteiligt sich an dieser Erhebung und hat dazu eine Meldepflicht eingeführt: Ist eine Person für eine Organtransplantation ins Ausland gereist und wird sie in der Schweiz medizinisch nachbetreut, dann muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dies dem BAG melden.
Für die Jahre 2015 bis 2023 gab es insgesamt 16 Meldungen von Personen, die im Ausland eine Niere erhalten haben. Durchgeführt wurden die Transplantationen in den folgenden Ländern: Ägypten, Afghanistan, Bolivien, Chile, Indien, Irak, Italien, Sri Lanka und Türkei. In neun Fällen handelte es sich um das Heimatland der Empfängerin oder des Empfängers. Zwei der transplantierten Organe stammten von verstorbenen Personen, 14 Organe wurden von lebenden Personen gespendet. Bei vier Lebendspenden war die Art der Beziehung zwischen der spendenden und der empfangenden Person unbekannt, bei zwei bestand keine Beziehung, der Rest der Lebendspenden erfolgte unter Verwandten. Nur eine Person wurde durch die Ärztin oder den Arzt an ein Spital im Ausland überwiesen.
Fünf Personen mussten nach ihrer Rückkehr in die Schweiz wegen einer Komplikation hospitalisiert werden. Alle Empfängerinnen und Empfänger lebten zum Zeitpunkt der Umfrage noch und das transplantierte Organ war funktionsfähig.
Weitere Informationen
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Wirksamkeitsprüfung des Transplantationsgesetzes
Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).
Aktionsplan bringt Verbesserungen bei der Organspende
Spitäler sind heute besser für die Organspende gerüstet als noch vor ein paar Jahren. Dies dank dem Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» der 2021 nach acht Jahren abgeschlossen wurde. Das Fazit fällt weitgehend positiv aus.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
