Internationale Abkommen
Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Biomedizin-Konvention) und Zusatzprotokolle
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin stellt ein Kernübereinkommen über die wichtigsten Grundsätze dar und regelt auf internationaler Ebene Fragen, welche die Biomedizin im Hinblick auf menschenrechtliche Grundpositionen aufwirft.
Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)
Die IGV (2005) regeln die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zur Eindämmung von Ereignissen, welche eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen (z.B. durch Infektionskrankheiten, biologische oder chemische Wirkstoffe oder ionisierende Strahlung).