Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Biomedizin-Konvention) und Zusatzprotokolle
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Biomedizin-Konvention) stellt ein Kernübereinkommen über die wichtigsten Grundsätze dar und regelt auf internationaler Ebene Fragen, welche die Biomedizin im Hinblick auf menschenrechtliche Grundpositionen aufwirft. Einzelne Bereiche werden durch Zusatzprotokolle geregelt.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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