Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)
Die IGV (2005) regeln die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zur Eindämmung von Ereignissen, welche eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen (z.B. durch Infektionskrankheiten, biologische oder chemische Wirkstoffe oder ionisierende Strahlung).
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Internationales
Sektion Globale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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