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Infektionskrankheiten melden

Auf dieser Seite finden Sie die Meldeinformationen für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Erläuterungen zum Vorgehen sowie die Liste der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte.

Änderungen der Meldepflicht per 2026

Elektronische Meldung von Laborbefunden

Elektronische Meldungen laboranalytischer Befunde müssen gemäss Art. 12 Abs. 3 VMüK ausschliesslich an das BAG übermittelt werden; dieses stellt die Meldungen unverzüglich der zuständigen Kantonsärztin oder dem zuständigen Kantonsarzt zur Verfügung.

Die Einlieferung der laboranalytischen Befunde erfolgt über die vom BAG bereitgestellte Schnittstelle CH-ELM. Die Schnittstelle basiert auf dem HL7 FHIR-Format (Fast Healthcare Interoperability Resources) und einer REST-Schnittstelle. Als semantische Standards kommen LOINC und SNOMED CT zur Anwendung. Die technische Spezifikation steht als FHIR-Implementation Guideline zur Verfügung: CH ELM. Für weitere Unterlagen und für das Onboarding wenden Sie sich bitte per E-Mail an: infreport@bag.admin.ch.

Alternativ können Einzelmeldungen meldepflichtiger Laborbefunde im Meldeportal Infreport Web erfasst werden. Voraussetzung ist ein persönliches AGOV-Login oder HIN-Login sowie ein Mobiltelefon oder Mail-Account für die 2-Faktor-Authentisierung. Die Anleitung zum Onboarding für Infreport Web finden Sie hier:

Klinische Meldeformulare

Bitte füllen Sie die Formulare elektronisch aus und vermeiden Sie das Ausdrucken und handschriftliche Ausfüllen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Überwachungssysteme
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern