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Infektionskrankheiten melden

Auf dieser Seite finden Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und Laboratorien die Informationen zur Meldung meldepflichtiger Infektionskrankheiten.

Zuständigkeiten

Laboratorien melden Laborbefunde elektronisch an das nationale Meldesystem.

Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler melden klinische und epidemiologische Befunde per Formular an den zuständigen Kantonsärztlichen Dienst. Mit «Kantonsärztlicher Dienst» ist die zuständige Behörde der Schweiz beziehungsweise des Fürstentums Liechtenstein gemeint, die Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit anordnet und umsetzt.

Befunde mit einer Meldefrist von 2 Stunden sind zusätzlich telefonisch sowohl dem BAG (zu Bürozeiten +41 58 463 87 06; ausserhalb Bürozeiten +41 58 463 87 37) als auch dem zuständigen Kantonsärztlichen Dienst zu melden.

Meldeleitfaden und Adresslisten

Klinische Befunde mit PDF-Formular melden

Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler melden klinische und epidemiologische Befunde per Formular an den zuständigen Kantonsärztlichen Dienst. Bitte füllen Sie die Formulare elektronisch aus und vermeiden Sie handschriftliche Meldungen.

Meldeformulare für Infektionskrankheiten

Laborbefunde elektronisch melden

Meldepflichtige Laborbefunde sind von jener Person oder Institution zu melden, die die Analyse selbst durchgeführt hat. Auftraggebende Personen oder Einrichtungen melden vom Labor erhaltene Resultate nicht zusätzlich. Meldepflichtige Laborbefunde sind ausschliesslich über einen der folgenden elektronischen Meldewege an das BAG zu übermitteln:

CH-ELM ermöglicht die automatisierte Übermittlung von Labormeldungen an das BAG. Die Schnittstelle verwendet die semantischen Standards LOINC und SNOMED CT und ist in HL7 FHIR implementiert. Für weitere Unterlagen und das Onboarding wenden Sie sich bitte an infreport@bag.admin.ch.

Infreport Web dient der Online-Erfassung von Einzelmeldungen zu Laborbefunden an das BAG. Der Zugang erfolgt mit AGOV- oder HIN-Login. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zum Onboarding Infreport.

Rechtliche Grundlagen

Die Meldepflicht übertragbarer Krankheiten stützt sich auf folgende gesetzliche Grundlagen:

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Überblick zum obligatorischen Meldesystem und Wegweiser zu Meldeprozess, Meldewegen und Zuständigkeiten.

7. Mai 2026

Meldeformulare Infektionskrankheiten

Auf dieser Seite finden Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler die Meldeformulare für die klinischen und epidemiologischen Befunde. Bitte senden Sie diese vorzugsweise elektronisch ausgefüllt an den zuständigen Kantonsärztlichen Dienst.

Infoportal übertragbare Krankheiten

Das BAG-Infoportal übertragbare Krankheiten informiert jeden Mittwoch über Infektions- und Erkrankungsfälle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, die durch verschiedene Erreger ausgelöst werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Überwachungssysteme
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern