Infektionskrankheiten melden
Auf dieser Seite finden Sie die Meldeinformationen für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Erläuterungen zum Vorgehen sowie die Liste der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte.
Änderungen der Meldepflicht per 2026
Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Änderungen:
Die Meldungen der laboranalytischen Befunde müssen per 1.1.2026 dem BAG über die CH-ELM Schnittstelle (API) via FHIR oder über das elektronische Meldeportal Infreport übermittelt werden.
Zusätzlich treten folgende Änderungen betreffend die Anhänge 1, 2 und 3 in Kraft:
Meldungen von klinischen Befunden, Anhang 1, VMüK
- Krim-Kongo-Fieber, Lassa-Fieber und Marburg-Fieber: Angaben zum «Impfstatus» werden neu standardmässig abgefragt.
- Tuberkulose: Angaben zu «Exposition» und «Risikoverhalten oder Risikofaktoren» werden neu standardmässig abgefragt.
- Malaria und West-Nile-Fieber: die Meldung erfolgt neu mit Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer. Bisher erfolgte die Meldung mit Initialen des Vor- und Nachnamens, Wohnort.
- Mpox: Es ist nicht mehr nötig, die Meldung zum klinischen Befund neben der Übermittlung an die Kantonsärztin/an den Kantonsarzt zusätzlich direkt an das BAG zu schicken.
Ergänzungsmeldungen von klinischen Befunden, Anhang 2, VMüK
- Tuberkulose: Angaben zu Adresse und Telefonnummer der betroffenen Person werden neu standardmässig abgefragt.
Meldungen von laboranalytischen Befunden, Anhang 3, VMüK
- Corynebacterium diphtheriae und andere toxinbildende Corynebakterien (C. ulcerans, C. pseudo-tuberculosis):
- Präzisierung, welche negativen Befunde gemeldet werden müssen:
- Immer zu melden: negative Befunde bei Test auf Toxin (PCR oder/und ELEK-Test)
- Nur auf Anfrage der Kantonsärztin oder des Kantonsarztes und des BAG zu melden: negative Kulturbefunde
- Nicht zu melden: Abklärungen zum Immunstatus.
- Präzisierung, welche negativen Befunde gemeldet werden müssen:
- Influenzaviren: Änderung der Bezeichnung in «Influenzaviren (saisonal)» und «Influenza A HxNy (zoonotisch)», um Verwechslungen zwischen saisonaler und zoonotischer Influenza zu vermeiden.
- Listeria monocytogenes: Präzisierung der Anforderungen an die Probe des positiven laboranalytischen Befundes:
- Nur von normalerweise sterilem Material wie Blut, Liquor, Gelenkflüssigkeit (kein Urin)
- Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auch aus einer normalerweise nicht sterilen Probe: Abstriche vom Fötus, Tot- oder Neugeborenen (inklusive Mekonium und Fruchtwasser) oder von mütterlichem Gewebe (Plazenta, Uterus, Zervix, Vagina).
- SARS-CoV-2: Aufhebung der Meldung des negativen Laborbefundes.
- Mycobacterium tuberculosis-Komplex: Neu sind sämtliche Isolate, inklusive bereits vorliegender Resistenzen, an das vom BAG bezeichnete Referenzzentrum weiterzuleiten. Zudem gilt neu, dass eine Meldepflicht besteht, sofern der initial positive Befund (z.B. aus PCR oder Mikroskopie) mittels Kultur nicht bestätigt werden kann.
- Neisseria meningitidis: Negative Befunde müssen nur auf Anfrage der Kantonsärztin/des Kantonsarztes oder des BAG gemeldet werden. Präzisierung, dass nur negative Befunde von normalerweise sterilem Material wie Blut, Liquor, Gelenkflüssigkeit (kein Urin), zu melden sind, falls diese von der Kantonsärztin/des Kantonsarztes oder dem BAG verlangt werden.
- Plasmodium spp. und West-Nil-Virus: Die Meldung erfolgt neu mit Vorname, Name und Adresse. Bisher erfolgte die Meldung mit Initialen des Vor- und Nachnamens, Wohnort.
- Mpox-Virus: Die Klade und Subklade müssen neu gemeldet werden. Falls die Klade nicht bekannt ist, sind Proben von positiven PCR-Resultaten an das vom BAG bezeichnete Referenzzentrum weiterzuleiten.
Ab 01.01.2026 sind negative TB-Kulturresultate meldepflichtig, sofern zuvor ein positiver PCR- oder Mikroskopiebefund vorlag. Diese Meldepflicht erfordert einen Datenaustausch zwischen den Laboren, welche die PCR/Mikroskopie einerseits und die Kultur andererseits vornehmen. Die Umsetzung dieser neuen Meldepflicht kann sich jedoch in bestimmten Fällen als zu kompliziert erweisen. Bis auf Weiteres gilt folgende Übergangslösung:
- Labore, denen beide Resultate (PCR / Mikroskopie und Kultur) vorliegen, melden negative Kulturresultate ab 01.01.2026 via Infreport Web.
- Bei Laboren ohne Zugang zu beiden Resultaten wird die Meldepflicht für negative Kulturresultate momentan nicht eingefordert.
Elektronische Meldung von Laborbefunden
Elektronische Meldungen laboranalytischer Befunde müssen gemäss Art. 12 Abs. 3 VMüK ausschliesslich an das BAG übermittelt werden; dieses stellt die Meldungen unverzüglich der zuständigen Kantonsärztin oder dem zuständigen Kantonsarzt zur Verfügung.
Die Einlieferung der laboranalytischen Befunde erfolgt über die vom BAG bereitgestellte Schnittstelle CH-ELM. Die Schnittstelle basiert auf dem HL7 FHIR-Format (Fast Healthcare Interoperability Resources) und einer REST-Schnittstelle. Als semantische Standards kommen LOINC und SNOMED CT zur Anwendung. Die technische Spezifikation steht als FHIR-Implementation Guideline zur Verfügung: CH ELM. Für weitere Unterlagen und für das Onboarding wenden Sie sich bitte per E-Mail an: infreport@bag.admin.ch.
Alternativ können Einzelmeldungen meldepflichtiger Laborbefunde im Meldeportal Infreport Web erfasst werden. Voraussetzung ist ein persönliches AGOV-Login oder HIN-Login sowie ein Mobiltelefon oder Mail-Account für die 2-Faktor-Authentisierung. Die Anleitung zum Onboarding für Infreport Web finden Sie hier:
Klinische Meldeformulare
Bitte füllen Sie die Formulare elektronisch aus und vermeiden Sie das Ausdrucken und handschriftliche Ausfüllen.
Meldung
Meldung zum epidemiologischen Befund
Info
Einführung der Meldepflicht für Ausbruch VRE
Meldekriterien
≥ 3 Patientinnen/Patienten mit positiven laboranalytischen Befunden für VRE und einem epidemiologischen Zusammenhang.
Meldung
Meldung zum epidemiologischen Befund
Info
Einführung der Meldepflicht für aussergewöhnliche epidemiologische Befunde in Spitälern
Meldekriterien
Nachweis eines Erregers, der ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt (beispielsweise Candida auris)
Meldung
Meldung zum epidemiologischen Befund
Info
Diese Ausbrüche/Häufungen können durch verschiedene Erreger verursacht werden (z.B. Legionellen, Methicillin-resistente Staphylococcus aureus, Acinetobacter baumannii, Pseudomonas aeuruginosa, multiresistente Enterobacterales, Mycobacterium chimaera, Clostridioides difficile).
Meldekriterien
Ausbrüche oder Häufung von klinischen Befunden und/oder Erregernachweisen von besonderer Bedeutung, die:
- das zu erwartende Ausmass übersteigen oder
- sich nicht durch die gängigen Massnahmen kontrollieren lassen oder
- deren Ursprung unklar ist und/oder
- die ungewöhnliche Befunde darstellen.
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Protokoll einer telefonischen Erstmeldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Meldung
Meldung zum klinischen Befund (Häufung von Befunden)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
HI-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Erreger
Bacillus anthracis
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Meldung zum klinischen Befund
(ergänzend zur telefonischen Meldung)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Erreger
Clostridium botulinum
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Meldung zum klinischen Befund
(ergänzend zur telefonischen Meldung)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Informationen über die Meldefrist und die vom BAG empfohlenen Laboratorien für den Toxinnachweis sind im BAG Bulletin 44/2018 vom 29.10.2018: 10 sowie im Leitfaden zur Meldepflicht erschienen.
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Verabreichung des Antitoxins.
Erreger
Brucella
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Campylobacter
Meldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Carbapenemase bildende Enterobacteriaceae
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Chikungunya-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Chlamydia trachomatis
Meldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Vibrio cholerae
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
SARS-CoV-2
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Prionen
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Dengue-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Corynebacterium diphtheriae
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Ebola
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Meldung zum klinischen Befund
(ergänzend zur telefonischen Meldung)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Erreger
Enterohämorrhagische E. coli
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Zeckenenzephalitisvirus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Gelbfieberviren
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Neisseria gonorrhoeae
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Haemophilus influenzae
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Hanta-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Hepatitis-A-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Hepatitis-B-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Hepatitis-C-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Hepatitis-E-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Human Immunodeficiency Virus (HIV)
Meldung zum klinischen Befund
Bei gleichzeitiger Diagnose von HIV-Infektion und Aids: bitte HIV-Formular und Aids-Formular ausfüllen.
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
HIV-Testrichtlinien 2025
Erreger
Influenza A-Virus HxNy (neuer Subtyp)
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Protokoll einer telefonischen Erstmeldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Erreger
Influenzaviren (saisonale, nicht-pandemische Typen und Subtypen)
Meldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Krim-Kongo-Virus
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Meldung zum klinischen Befund
(ergänzend zur telefonischen Meldung)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Erreger
Lassa-Virus
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Meldung zum klinischen Befund
(ergänzend zur telefonischen Meldung)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Erreger
Legionella
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Listeria monocytogenes
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Plasmodium
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Marburg-Virus
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Meldung zum klinischen Befund
(ergänzend zur telefonischen Meldung)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Erreger
Masernvirus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Ergänzungsmeldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Neisseria meningitidis
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
MERS Coronavirus
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Meldung zum klinischen Befund
(ergänzend zur telefonischen Meldung)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik und epidemiologischer Zusammenhang.
Erreger
Mpox (Affen-Orthopoxvirus)
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Informationen für Gesundheitsfachpersonen
Informationen zum Vorgehen bei einem positiven Test, zur Impfung sowie zur Übertragung und Behandlung dieser Krankheit.
Erreger
Yersinia pestis
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Protokoll einer telefonischen Erstmeldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Erreger
Streptococcus pneumoniae
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Variola
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Protokoll einer telefonischen Erstmeldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik.
Erreger
Poliomyelitisviren
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Coxiella burnetii
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Rötelnvirus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Ergänzungsmeldung zum klinischen Befund (Kongenitale Röteln)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Salmonella
Meldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
SARS Coronavirus
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Protokoll einer telefonischen Erstmeldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Info
Adressliste der Nationalen Referenzzentren
Meldekriterien
Klinischer Verdacht und Rücksprache mit Fachärztin oder Facharzt für Infektiologie und Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik und epidemiologischer Zusammenhang.
Erreger
Shigella
Meldung
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Treponema pallidum
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Tollwutvirus (Rabiesvirus)
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Clostridium tetani
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Erreger
Trichinella spiralis
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Mycobacterium tuberculosis-Komplex
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Ergänzungsmeldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Francisella tularensis
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Salmonella Typhi/Paratyphi
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
VHF Arenaviren (exkl. Ebola-, Marburg-, Krim-Kongo-, Lassa-Virus)
Meldung
Telefonisch innerhalb 2 Stunden an die zuständige Kantonsärztin / den zuständigen Kantonsarzt und an das BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten melden:
- zu Bürozeiten +41 58 463 87 06,
- ausserhalb der Bürozeiten +41 58 463 87 37 (ausschliesslich für die 2h-Meldungen reserviert)
Meldung zum klinischen Befund
(ergänzend zur telefonischen Meldung)
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
West-Nil-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Erreger
Zika-Virus
Meldung
Meldung zum klinischen Befund
Labormeldungen sind ausschliesslich über die elektronischen Meldewege zu übermitteln.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Überwachungssysteme
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern