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Infektionskrankheiten melden

Auf dieser Seite finden Sie die Meldeinformationen für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Erläuterungen zum Vorgehen sowie die Liste der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte.

Änderungen aufgrund der Überarbeitung der Verordnung und der Digitalisierung

Zu beachten:

Ab 1. Juli 2025 gilt:

  • Die Meldepflicht negativer Laborergebnisse von SARS-CoV-2 entfällt
  • Der automatische Übertragungsweg von positiven SARS-CoV-2 und Influenza Resultaten mittels HIN-Mail mit CSV-Anhang entfällt. Bitte stellen Sie die Datenübermittlung auf CH-ELM oder Infreport Web um.

Elektronische Meldung von Laborbefunden

Den meldepflichtigen Laboren wird empfohlen, zur elektronischen Einlieferung der laboranalytischen Befunde auf die vom BAG bereitgestellte automatisierte Schnittstelle CH ELM umzusteigen. Die elektronische Meldung basiert auf dem HL7 FHIR-Format (Fast Healthcare Interoperability Resources) und einer REST-Schnittstelle und entspricht damit internationalen Standards. Der Austausch wird mit mTLS (mutual transport layer security) Zertifikaten gesichert. Die Dokumente können in den Formaten XML oder JSON eingeliefert werden. Als semantische Standards kommen LOINC und SNOMED CT zur Anwendung. Die technische Spezifikation zur Umsetzung der Lösung steht in Form einer FHIR-Implementation Guideline zur Verfügung: Home - CH ELM. Für weitere Unterlagen und für das Onboarding wenden Sie sich bitte per E-Mail an: infreport@bag.admin.ch. Nach geprüftem Antrag zur Nutzung der Schnittstelle werden dem Labor bzw. der Laborgruppe mTLS-Zertifikate zuerst für die Test- und nach erfolgreichen Tests für die Produktivumgebung bereitgestellt.

Alternativ können Labore, welche nicht die Absicht haben auf CH ELM umzusteigen, alle Meldungen zum laboranalytischen Befund als Einzelmeldung auf dem neuen Infreport Web erfassen und elektronisch ans BAG übermitteln. Voraussetzung für das Melden über Infreport Web ist ein persönliches CH-Login, AGOV-Login oder HIN-Login sowie ein Handy oder Mail-Account für die 2-Faktor Authentisierung. Falls noch keine der genannten Loginvarianten bereitstehen, kann in wenigen Schritten ein AGOV-Account eröffnet werden. Die Anleitung zum Onboarding auf das Infreport Web finden Sie hier:

Beim Einsatz der beiden oben genannten elektronischen Meldemöglichkeiten CH ELM und Infreport Web wird die Meldungskopie an den Kanton obsolet. Aufgrund der eingeführten elektronischen Meldewege werden nun die früheren Meldewege via Post, Fax und CSV für Labore sukzessive rückgebaut. Ab Ende 2025 werden nur noch Labormeldungen über CH ELM oder Infreport Web akzeptiert.

Meldung meldepflichtiger Infektionskrankheiten

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Überwachungssysteme
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern