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Genetische Reihenuntersuchungen

Genetische Reihenuntersuchungen benötigen eine Bewilligung des BAG. Sie finden hier Informationen zu den Bewilligungsvoraussetzungen und das Formular für die Gesuchseinreichung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reihenuntersuchungen sind genetische Untersuchungen, die der gesamten Bevölkerung oder bestimmten Teilen davon systematisch angeboten werden. Dabei besteht bei der einzelnen Person kein Verdacht, dass die gesuchte Eigenschaft vorhanden ist.
  • In der Schweiz gibt es zurzeit nur eine bewilligte genetische Reihenuntersuchung, nämlich das Neugeborenen Screening Schweiz. Mit dem Neugeborenen Screening werden gleichzeitig elf Krankheiten untersucht.
  • Wer das bestehende Neugeborenen-Screening mit weiteren Krankheiten ergänzen oder eine neue genetische Reihenuntersuchung anbieten möchte, braucht eine Bewilligung des BAG. Dazu ist ein Anwendungskonzept zu erarbeiten und beim BAG einzureichen (siehe Informationen & Formulare).
  • Informationen zum Antrag auf Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung finden sich unter Antragsprozess Analysenliste und unter Antragsprozess Allgemeine Leistungen.
  • Eine präsymptomatische Abklärung einer Krankheit, die nicht Teil des Neugeborenenscreenings ist, kann bei einem urteilsunfähigen Kind nur nach einer individuellen Abklärung durchgeführt werden (siehe «Angebote für Screenings bei Neugeborenen» unter «Weitere Informationen: Dokumente»).

Informationen & Formulare

Weitere Informationen

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Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die GUMEK ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern