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Veröffentlicht am 7. März 2025

Antragsprozesse Analysenliste

Die Beurteilung von neuen oder bestehenden Positionen in der Analysenliste (Anhang 3 der Krankenpflegeverordnung) erfolgt auf Antrag zuhanden der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK).

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sekretariat EAMGK
Ausschuss Analysen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern