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Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)

Die EAMGK berät das EDI bei der Erstellung der Analysenliste sowie der Mittel- und Gegenständeliste.

Die Kommission im Überblick

Die EAMGK ist eine ausserparlamentarische Kommission gemäss der Verordnung über die Krankenversicherung (Artikel 37f KVV). 

Sie berät das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

  • beim Erstellen der Analysenliste (AL) mit Tarif nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetztes über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 34 KVV
  • beim Erlass der Bestimmungen über die Leistungspflicht und den Umfang der Vergütung bei Mitteln und Gegenständen nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 KVG sowie Artikel 33 Buchstabe e KVV
  • bei der Ausarbeitung der Bestimmungen nach den Artikeln 36 Absatz 1, 75, 77k und 104a Absatz 4 KVV, die ihren Bereich betreffen.

Die Kommission besteht aus zwei Ausschüssen. Einer für die Mittel und Gegenständeliste sowie einer für die Analysenliste.

Mitglieder

Die Kommission zählt 16 Mitglieder und ist nach Geschlecht, Sprache, Region und Alter ausgewogen zusammengesetzt. Die Kommissionsmitglieder und die Präsidentin oder der Präsident werden vom Bundesrat für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Im November 2023 hat er sie bis zum Ende der Legislaturperiode im Dezember 2027 gewählt.

Die Liste der Kommissionsmitglieder finden Sie unter der Rubrik «Links».

Die Vertretungen sind in Artikel 37f der KVV festgehalten, ebenfalls unter «Links»

Sekretariat

Das BAG beziehungsweise die Sektion Analysen, Mittel und Gegenstände (AMG) führt das Sekretariat der EAMGK.

Die Geschäftsordnung der EAMGK ab 1. Januar 2024 finden Sie unter der Rubrik «Dokumente».

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern