Einreichen von Gesuchen für Humanforschungsprojekte
Forschungsprojekte, die unter dem HFG geregelt sind, müssen von den zuständigen Behörden bewilligt werden. Vollzugsbehörden sind die kantonalen Ethikkommissionen sowie – je nach Forschungsprojekt – zusätzlich die Swissmedic und das BAG.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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