Crans-Montana: Hilfreiche Informationen
Behörden, Spitäler und weitere Akteure kümmern sich gemeinsam um die bestmögliche Behandlung und Versorgung der Verletzten der Brandkatastrophe von Crans-Montana und die Betreuung der Angehörigen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Links auf weiterführende Themen und Angebote für Opfer und ihre Familien.
Die Betreuung und die finanzielle, psychologische und anderweitige Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen laufen in erster Linie über die kantonalen Behörden. Die kantonalen Opferhilfestellen sind die zentrale Anlaufstelle dafür. Die Bundesstellen verfolgen diese Arbeiten eng und unterstützen die kantonalen Stellen wo nötig. Das gilt auch für das BAG im Rahmen seiner Zuständigkeiten.
Der Bundesrat hat zudem entschieden, den Opfern und deren Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag zu entrichten und einen Runden Tisch einzusetzen.
Aktualisierungen
- 18.3.2026: Zahl der in der Schweiz und im Ausland behandelten Personen angepasst
- 26.2.2026, Medienmitteilung ergänzt: Brandkatastrophe von Crans-Montana: Solidaritätsbeitrag sowie Unterstützung für aussergerichtliche Vergleichslösung und Kantone
- 26.2.2026, Medienmitteilung ergänzt: Brandkatastrophe von Crans-Montana: Sondierungsgespräch für einen runden Tisch
In den frühen Morgenstunden des 1. Januars 2026 kam es in einer Bar in Crans-Montana zu einem verheerenden Brand. 41 Menschen sind gestorben. 116 Menschen wurden hospitalisiert, die meisten mit schweren Verbrennungen. Sie wurden zur Behandlung in Schweizer Spezialkliniken und Spitäler gebracht. Um alle Brandverletzten bestmöglich zu behandeln, wurden mehrere Patientinnen und Patienten in spezialisierte Kliniken nach Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien verlegt. Dazu hatte die Schweiz über den Nationalen Verbund Katastrophenmedizin (KATAMED) die Aktivierung des Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union beantragt (Union Civil Protection Mechanism, UCPM).
Derzeit werden 19 Personen in der Schweiz behandelt und 22 Personen im Ausland (Daten von BABS/KATAMED, aktualisiert am 18.3.2026). Darunter befinden sich Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Erste Patientinnen und Patienten konnten aufgrund ihres verbesserten Zustandes bereits aus den Brandzentren im Ausland in die Rehabilitation in der Schweiz überführt werden: Medienmitteilung vom 17.2.2026: Brandkatastrophe Crans-Montana: Nationale Koordination für die Rückverlegung der Patientinnen und Patienten in die Schweiz.
Welche Aufgaben hat das BAG bei der Unterstützung der Brandopfer von Crans-Montana?
Das BAG unterstützt insbesondere in Bezug auf Abklärungen zur Übernahme der Kosten von Spitalbehandlungen und Fragen zur Kranken- und Unfallversicherung. Es steht dazu im Austausch mit den kantonalen Opferhilfestellen, Kantonen, Spitälern sowie weiteren Stellen.
Weitere Informationen: Fragen und Antworten zur Kostenübernahme durch die Kranken- und Unfallversicherung
Unterstützung für Opfer und Angehörige auf Ebene Bund
Die Behandlung und Versorgung der Verletzten ist komplex und aufwändig. Dies läuft in erster Linie über die Kantone und Spitäler. Die Bundesstellen stehen mit kantonalen Stellen im Austausch und unterstützen diese wo nötig.
Die Hauptverantwortung für die Versorgung der Verletzten auf Bundesebene liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), spezifisch beim Nationalen Verbund Katastrophenmedizin (KATAMED). BABS/KATAMED koordinieren die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen der Schweiz und anderen Ländern.
Finanzielle Unterstützung auf Bundesebene
Für die Betreuung und die finanzielle, psychologische und anderweitige Hilfe der Opfer und ihrer Angehörigen sind primär kantonale Behörden zuständig. Bundesrat und Bundesverwaltung verfolgen diese Arbeit eng und unterstützen die kantonalen Stellen bei Bedarf.
Abklärungen haben gezeigt, dass das bestehende System der Unterstützungsleistungen bei einem Grossereignis wie in Crans-Montana an seine Grenzen stösst. Der Bundesrat hat deshalb am 11. Februar 2026 entschieden, den Opfern und deren Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken für jede verstorbene Person sowie jede Person mit einem stationären Spitalaufenthalt zu entrichten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat dazu einen Entwurf für ein dringliches Bundesgesetz ausgearbeitet, den der Bundesrat am 25. Februar 2026 verabschiedet hat. Es soll in der kommenden Frühjahrssession vom Parlament beraten werden.
Ausserdem setzt der Bundesrat einen Runden Tisch unter Leitung des Bundes ein, um den Dialog zwischen den Opfern, ihren Angehörigen, Versicherungen und weiteren leistungspflichtigen Personen und betroffenen Behörden zu vereinfachen. Im neuen Bundesgesetz ist vorgesehen, dass sich der Bundesrat an den aussergerichtlichen Vergleichslösungen mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken beteiligen könnte.
Aus Solidarität mit den Kantonen schlägt der Bundesrat zudem vor, dass sich der Bund mit 8,5 Millionen Franken an den Unterstützungsleistungen gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG) beteiligt.
Weitere Informationen: Brandkatastrophe von Crans-Montana: Solidaritätsbeitrag sowie Unterstützung für aussergerichtliche Vergleichslösung und Kantone
Unterstützung auf kantonaler und regionaler Ebene
In diesem Abschnitt sind kantonale und regionale Angebote zusammengefasst, die den Opfern und Angehörigen der Brandkatastrophe in Crans-Montana zur Verfügung stehen.
Kantonale Opferhilfestellen
Die Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe. Weitere Informationen zum Angebot der Opferhilfe sowie die Kontaktdaten der kantonalen Opferhilfestellen sind hier zusammengefasst: Grossbrand in Crans-Montana - Opferhilfe Schweiz.
Kanton Wallis: finanzielle Soforthilfe, Stiftungsgründung und Spendenkonto
Der Kanton Wallis hat eine finanzielle Soforthilfe von 10 000 Franken für alle Verstorbenen und hospitalisierten Personen beschlossen. Zusätzlich soll eine eigens gegründete Stiftung die langfristige Unterstützung der Opfer sicherstellen. Dazu hat der Kanton 10 Millionen Franken bereitgestellt. Die Gemeinde Crans-Montana beteiligt sich mit einer Million Franken an der Stiftung.
Für Personen und Organisationen, die einen finanziellen Beitrag an die Opfer leisten möchten, hat der Kanton Wallis ein Spendenkonto eingerichtet.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons Wallis verfügbar: Drama von Crans-Montana | www.vs.ch
Hotline für psychologische Unterstützung: +41 (0)27 604 36 50
Der Kanton Wallis hat eine kostenlose Hotline für die psychologische Unterstützung von betroffene Personen eingerichtet. Die Hotline ist von Montag bis Freitag erreichbar: +41 (0)27 604 36 50.
Blutspende
Die regionalen Blutspendedienste haben derzeit viele Anfragen von Spenderinnen und Spendern, weshalb die Termine gut gebucht sind. Der Bedarf der hospitalisierten Brandopfer bleibt aber auch in der nächsten Zeit hoch. Blut spenden ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Weitere Informationen: Spende Blut, rette Leben | blutspende.ch.
Rehabilitation für Brandopfer
Mehrere Brandopfer befinden sich in Reha-Kliniken. Hier finden Sie Informationen zum Verlauf der Rehabilitation für Brandverletzte und ihre Angehörigen:
SuvaClinics – Infos zu Brandverletzungen
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Themen

Brandkatastrophe von Crans-Montana: Kostenübernahme bei Unfall durch die Kranken- und Unfallversicherung
Die nachfolgenden Fragen und Antworten fassen die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme bei Unfall durch die Kranken- und Unfallversicherung zusammen.

Brand in Crans-Montana
Die Behörden, Spitäler und Rettungsdienste kümmern sich gemeinsam um eine bestmögliche Behandlung der Brandverletzten von Crans-Montana. Die Zusammenarbeit wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS koordiniert.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern