Aufhebung der Überkreuz-Lebendspende-Verordnung
Im Rahmen der Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation soll die Überkreuz-Lebendspende-Verordnung aufgehoben werden. Die Regelungen sollen in die revidierte Transplantationsverordnung eingegliedert werden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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