Aufhebung der Transplantationsgebührenverordnung
Im Rahmen der Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation soll die Transplantationsgebührenverordnung aufgehoben werden. Die Regelungen sollen in bestehende Verordnungen eingegliedert werden.
Im Revisionspaket 2: Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation sollen die Verordnungen neu strukturiert werden. Die Bestimmungen der Transplantationsgebührenverordnung sollen dabei in die Transplantationsverordnung, die Xenotransplantationsverordnung und die Verordnung über klinische Versuche überführt werden.
Diese Anpassungen sind Teil einer Vernehmlassung, die der Bundesrat vom 20. Juni bis zum 10. Oktober 2025 durchgeführt hat. Zurzeit werden die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung ausgewertet. Die Unterlagen zur Vernehmlassung finden sich unter dem folgenden Link: Vernehmlassung 2025/14
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern