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Alkoholpolitik in der Schweiz

In der Schweiz sind Bund und Kantone mit der Alkoholpolitik betraut. Sie erlassen auf ihrer jeweiligen Ebene gesetzliche Regelungen und finanzieren Alkoholpräventionsprojekte. Weitere Akteure sind Gemeinden und NGOs, die sich für Alkoholprävention einsetzen.

In der Schweiz sind Bund, Kantone und auch Gemeinden in die Alkoholpolitik involviert. Zudem engagieren sich zahlreiche Nichtregierungsorganisationen für Betroffene, Angehörige wie auch für die gesamte Gesellschaft. Sie stossen auch alkoholpolitische Diskussionen an.

Ebene Bund

Auf Bundesebene setzen sich hauptsächlich drei Ämter mit der Umsetzung der Alkoholpolitik auseinander:

  • Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, Abteilung Alkohol und Tabak): Umsetzung des Alkoholgesetzes (gilt nur für gebrannte Wasser) und Biersteuer
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG): Gesundheitspolitische Aspekte
  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Lebensmittelgesetz

Verschiedene Bundesämter sind für eine Reihe von Gesetzen im Bereich Alkohol verantwortlich.

Das Bundesamt für Gesundheit verfolgt das Ziel, die Alkoholprävention in der Schweiz kohärent und wirksam zu gestalten. Dazu sollen Aktivitäten und Expertise relevanter Akteure wie Bundesämter, Kantone und Nichtregierungsorganisationen zielgerichtet genutzt, Synergien gefördert und die Zusammenarbeit gestärkt werden.

Von 2008 bis 2016 legte das Nationale Programm Alkohol (NPA) die Grundlage für eine kohärente Alkoholpolitik. Seit 2017 geben die Strategie Nichtübertragbare Krankheiten und die Strategie Sucht die Stossrichtungen der Alkoholpolitik des Bundes vor.

Der Bund kann Projekte und Forschungsvorhaben, die sich der Alkoholprävention widmen, finanziell unterstützen. Dies erfolgt auf Grundlage eines Gesuchsverfahrens.

Ebene Kantone

Die 26 Kantone zählen zu den Hauptakteuren der Schweizer Alkoholpolitik. Sie sind die wichtigsten Partner im Vollzug des Bundesrechts und sind frei, die Rahmenbedingungen zu gestalten. Sie legen zum Beispiel die Ladenöffnungszeiten fest, regeln das Gastgewerbe und den Detailhandel und erlassen Werbevorschriften oder auch nicht.

Zudem setzten die kantonalen Polizei- und Justizorgane die alkoholpolitisch relevanten Gesetzesvorschriften um und sanktionieren Widerhandlungen.

Unterstützung durch das Erfolgsfaktorentool

Das Erfolgsfaktorentool hilft den Kantonen, ihre Programme in Gesundheitsförderung und Prävention, inklusive Alkoholprävention, strategisch auszurichten und zu optimieren. Entwickelt wurde es vom BAG, dem Tabakpräventionsfonds, Gesundheitsförderung Schweiz und der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz.

Alkoholtestkäufe als Instrument des Jugendschutzes

Die gesetzlichen Grundlagen erlauben es den Kantonen, Übertretungen der Abgabeverbote strafrechtlich zu sanktionieren. Testkäufe durch nicht bezugsberechtigte Jugendliche überprüfen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und zeigen den Grad der Gesetzeseinhaltung. Viele Kantone und private Organisationen führen solche Testkäufe regelmässig durch. Ein Leitfaden unterstützt die Planung, Durchführung und Dokumentation der Testkäufe und berücksichtigt den Schutz der jugendlichen Testkäufer.

Alkoholzehntel zuhanden der Kantone

In der Schweiz wird auf Spirituosen und Bier eine Steuer erhoben, Wein und Ethanol für industrielle Zwecke sind steuerfrei. Für die Spirituosensteuer und die Biersteuer werden von dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben.

Der Reinertrag des BAZG wird jedes Jahr zwischen dem Bund (90 Prozent) und den Kantonen (10 Prozent) aufgeteilt. Der Bundesanteil fliesst in die AHV-Kasse, der Anteil der Kantone, der sogenannte Alkoholzehntel, ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch zu verwenden.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Alkoholpolitik in den Kantonen

Die Kantone spielen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Alkoholpolitik. Sie können z.B. Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften oder auch das Abgabealter regeln. Eine Liste informiert über die kantonalen Vorschriften.

Finanzierungsgesuche für Präventionsprojekte und Forschungsprojekte Alkohol

Der Bund unterstützt gesamtschweizerische Projekte, die sich der Alkoholprävention und Alkoholforschung widmen (Art.43a AlkG). Hier finden Sie Informationen zur Gesucheinreichung.

Strategie und Aktionsplan der WHO im Alkoholbereich

Alkohol ist ein bedeutender Krankheitsfaktor und verursacht etwa sechs Prozent aller Todesfälle. Als Reaktion darauf hat die WHO eine globale Strategie ausgearbeitet, auf welcher der Aktionsplan 2012–2020 der WHO-Region Europa beruht.

Erfolgsfaktorentool

Welche Faktoren führen zu erfolgreichen kantonalen Programmen oder kantonaler Politik im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention? Unterstützung bietet das interaktive Erfolgsfaktoren-Tool auf www.erfolgsfaktorentool.ch.

Schweizerische Gesetzgebung im Alkoholbereich

Die Alkoholpolitik in der Schweiz stützt sich auf Rechtsbestimmungen. Geregelt werden Produktsicherheit, Herstellung und Handel. Es bestehen Vorschriften zum Gesundheits- und Jugendschutz.

Symbolbild: Sucht

Nationale Strategie Sucht

Die Strategie Sucht zielt darauf ab, Suchterkrankungen zu verhindern, Menschen mit einer Abhängigkeit Hilfe zukommen zu lassen und die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Gesellschaft zu verringern.

Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

Ein gesunder Lebensstil kann nichtübertragbare Erkrankungen vermeiden oder ihre Folgen lindern. Darauf basiert unsere Präventionsstrategie.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern