Revision Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen

Genetische Untersuchungen können heute einfach und günstig durchgeführt werden. Das hat neue Marktbereiche eröffnet, insbesondere im Internet. Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) erfasste die neuen Entwicklungen nur teilweise  und wurde überarbeitet.

Fortschritt überholt Gesetz

Bei der Entschlüsselung des Erbguts haben in den vergangenen Jahren grosse Fortschritte stattgefunden. Heute lassen sich Gentests in kurzer Zeit relativ kostengünstig durchführen. Dies hat unter anderem zu neuen kommerziellen Angeboten geführt, den sogenannten «Direct-to-Consumer Genetic Tests» (DTC-GT). Dabei können interessierte Personen genetische Untersuchungen durchführen lassen – sowohl zu medizinischen als auch zu nicht-medizinischen Zwecken. Bestellt wird direkt beim Anbieter, meist via Internet.

Gesetzeslücken finden und schliessen

Die Ausgangslage hat sich seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) im Jahr 2007 grundlegend verändert. Das GUMG wurde der Situation nicht mehr gerecht. So regelte das Gesetz den Umgang mit kommerziellen Untersuchungen in ungenügender Weise. Insbesondere wenn die Angebote von ausländischen Unternehmen stammten. Zudem war nicht klar, ob Analysen, die nicht vom GUMG geregelt wurden, zulässig oder verboten waren (weiterführende Informationen finden Sie unter „Dokumente“).

Das Parlament hatte daher den Bundesrat beauftragt, das Gesetz zu überprüfen und die erforderlichen Änderungen vorzuschlagen.

Am 15. Juni 2018 hat das Parlament das revidierte GUMG verabschiedet. Nationalrat und Ständerat haben es in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.

Im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes wurde das Ausführungsrecht überarbeitet. Dies betrifft die Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV).

Der Bundesrat hat am 23. September 2022 das revidierte Ausführungsrecht verabschiedet. Die Verordnungen sind - zusammen mit dem revidierten Gesetz - am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.


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Letzte Änderung 31.07.2023

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