Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» («Kostenbremse-Initiative»)

Die von der Mitte-Partei im Jahr 2020 eingereichte Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» verlangt die Einführung einer Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP). Parlament und Bundesrat anerkennen die Wichtigkeit der Kostendämpfung, lehnen die Initiative aber ab, weil die ausschliessliche Koppelung des Bremsmechanismus an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung zu kurz greift. Sie haben einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet.

Kostenentwicklung

In den letzten zehn Jahren sind die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung um etwa 31 Prozent gewachsen, während die Löhne im gleichen Zeitraum nur um rund 6 Prozent gestiegen sind.

Der Anstieg der Gesundheitskosten hat mehrere Gründe:

  • Erstens nimmt die Zahl der älteren Menschen zu und damit auch die Zahl chronisch kranker Personen, die mehr medizinische Behandlungen brauchen. Im Alter fallen deshalb vermehrt Gesundheitskosten an. Bis 2050 dürfte sich die Zahl der Menschen über 80 in der Schweiz mehr als verdoppeln.
  • Zweitens können medizinische und technologische Fortschritte die Kosten erhöhen, weil es mehr und bessere Therapiemöglichkeiten gibt und diese auch mehr genutzt werden.
  • Drittens bestehen im Gesundheitswesen Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und ineffiziente Strukturen, die dazu führen, dass viele Behandlungen durchgeführt werden, die medizinisch nicht begründbar sind. Schätzungen gehen hier von einem Einsparpotenzial von mehreren Milliarden Franken aus.
     

Was verlangt die Initiative?

Die Initiative verpflichtet den Bund, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen: Er muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenkassen und den Erbringern von medizinischen Leistungen dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne und die Gesamtwirtschaft wachsen.

Beträgt das Kostenwachstum zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als 20 Prozent des Wachstums der Löhne und haben die Tarifpartner bis zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen, müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen. Die Massnahmen müssen im folgenden Jahr wirken. Wie stark die Kosten längerfristig steigen dürfen, muss das Parlament im Gesetz festlegen.

Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt. Das Parlament muss dies im Gesetz regeln.

Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet:

Fragen und Antworten

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Krankenversicherung: Kostendämpfung

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Statistik der obligatorischen Krankenversicherung

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Letzte Änderung 15.04.2024

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