Radioaktive Materialien und Abfälle

Radioaktive Materialien sind in zahlreichen Anwendungen in Medizin, Industrie und Forschung ein unerlässliches Hilfsmittel. Es ist jedoch von von grösster Bedeutung, dass bei Umgang, Transport und Entsorgung dieser Stoffe sachgerecht vorgegangen wird.

Umgang mit radioaktiven Materialien

In verschiedenen Bereichen (Medizin, Industrie, Forschung) wird mit radioaktiven Materialien umgegangen. Jeglicher Umgang mit radioaktiven Materialien, deren Aktivität über der Bewilligungsgrenze (LA) liegt, ist bewilligungspflichtig. Mehr Informationen über den Umgang mit radioaktiven Materialien finden Sie hier.

Transport von radioaktiven Materialien

Für den Transport von radioaktiven Materialien bedarf es einer Bewilligung des BAG (Ausnahme: freigestellte Versandstücke gemäss ADR). Spezialisierte Transportunternehmen sind dafür ausgerüstet radioaktive Materialien fachgerecht zu transportieren. Mehr Informationen über den Transport von radioaktiven Materialien finden Sie hier.

Entsorgung von radioaktiven Abfällen

Das BAG koordiniert die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung. Mehr Informationen über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und die jährliche Sammelaktion für radioaktive Abfälle aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung finden Sie hier.

Radiologische Altlasten (Radium)

Im Mai 2015 hat der Bundesrat den Aktionsplan Radium 2015-2023 verabschiedet, um das Problem der Radiumaltlasten zu lösen.  

Medien

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.

Zur externen NSB Seite

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 07.09.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/radioaktive-materialien-abfaelle.html