MEBEKO Ressort Weiterbildung

Wir informieren Sie über die Aufgaben und Zusammensetzung des Ressorts Weiterbildung der Medizinalberufekommission (MEBEKO) sowie über die Aufgaben seiner Geschäftsstelle. 

Aufgaben und Kompetenzen

Die Aufgaben und Kompetenzen des Ressort Weiterbildung der MEBEKO, sind in Artikel 50 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) geregelt und detailliert in Artikel 4 des Geschäftsreglements festgehalten.

Das Ressort Weiterbildung:

  • berät das Akkreditierungsorgan, den Bundesrat und das EDI in Fragen der Weiterbildung;
  • nimmt Stellung zu Akkreditierungsanträgen im Bereich der Weiterbildung;
  • beantwortet Anfragen um Stellungnahmen in Beschwerdeverfahren, die in das Ressort Weiterbildung fallen;
  • erstattet dem EDI in Absprache mit der Präsidentin oder dem Präsidenten regelmässig Bericht;
  • entscheidet über die Anerkennung ausländischer Weiterbildungstitel;
  • entscheidet über die Gleichwertigkeit von Weiterbildungstiteln aus Staaten, mit denen die Schweiz keinen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung abgeschlossen hat;
  • kann den zuständigen Stellen Massnahmen zur Erhöhung der Qualität der Weiterbildung vorschlagen.

Aufgaben der Geschäftsstelle

Eine Geschäftsstelle, welche in der Sektion Vollzug Gesundheitsberufe des Bundesamtes für Gesundheit BAG angesiedelt ist, sorgt dafür, dass die Aufgaben formell und inhaltlich korrekt, sowie fristgerecht ausgeführt werden.

Die Geschäftsstelle:

  • besorgt die Sekretariatsarbeiten und das Rechnungswesen;
  • bereitet die Sitzungen der MEBEKO vor und führt die Protokolle;
  • bearbeitet die Daten betreffend die anerkannten Weiterbildungstitel in der Datenbank der MEBEKO;
  • überprüft die Gesuche und Entscheide, führt das Instruktionsverfahren durch und redigiert die Entscheide;
  • erarbeitet Stellungnahmen zuhanden übergeordneter Instanzen;
  • führt die Verfahren betreffend Anerkennung ausländischer Weiterbildungstitel aus der EU/EFTA durch;
  • sichert die Ausführung der Beschlüsse des Ressorts Weiterbildung;
  • berät die MEBEKO und erteilt Auskünfte an Dritte;
  • erstellt für Inhaberinnen und Inhaber der eidgenössischen Weiterbildungstitel Bestätigungen, Richtlinien-Konformitätsbescheinigung und andere Beglaubigungen.

Gesetze

Gesetzgebung Medizinalberufe

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) regelt die universitäre Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fortbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe.

Letzte Änderung 18.01.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Weiterbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 94 83
9–12h
E-Mail

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