Aktionsplan Radium 2015 – 2023
Der Bundesrat hat den Aktionsplans 2015 – 2023 verabschiedet, um das Problem der radiologischen Altlasten im Zusammenhang mit der Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie bis in die 1960er-Jahre zu bewältigen.
Unter radiologischen Altlasten versteht man Hinterlassenschaften aus der Vergangenheit, die den heutigen Anforderungen der Strahlenschutzgesetzgebung nicht entsprechen. Die vier wichtigsten Stossrichtungen des Aktionsplans Radium sind:
- Historische Nachforschungen zur Identifikation potentiell mit Radium kontaminierter Gebäude;
- Diagnostische Radiummessungen in den betroffenen Gebäuden;
- Die Umsetzung von Sanierungen im Falle einer Überschreitung des Dosisgrenzwerts von 1 Millisievert pro Jahr für die Bewohner;
- Die Überwachung von Deponien, die Radium-Abfälle enthalten könnten.
Im «Teilprojekt Gebäude» ist vorgesehen, potentiell mit Radium kontaminierte Standorte ausfindig zu machen, diese zu messen und, wo nötig, zu sanieren: Teilprojekt Gebäude
Im «Teilprojekt Deponien» ist vorgesehen, ehemalige Deponien, die Radium enthalten könnten, zu ermitteln und dort geeignete Strahlenschutzmassnahmen festzulegen: Teilprojekt Deponien
Einige Messlaboratorien bieten an, Uhren kostenlos auf Radium zu untersuchen: Uhren auf Radium untersuchen
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Radioaktive Stoffe sind in Medizin, Industrie und Forschung unverzichtbar. Beim Umgang, Transport und der Entsorgung ist ein sachgerechtes Vorgehen unerlässlich.
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