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Aktionsplan Radium 2015 – 2023

Der Bundesrat hat den Aktionsplans 2015 – 2023 verabschiedet, um das Problem der radiologischen Altlasten im Zusammenhang mit der Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie bis in die 1960er-Jahre zu bewältigen.

Unter radiologischen Altlasten versteht man Hinterlassenschaften aus der Vergangenheit, die den heutigen Anforderungen der Strahlenschutzgesetzgebung nicht entsprechen. Die vier wichtigsten Stossrichtungen des Aktionsplans Radium sind:

  • Historische Nachforschungen zur Identifikation potentiell mit Radium kontaminierter Gebäude;
  • Diagnostische Radiummessungen in den betroffenen Gebäuden;
  • Die Umsetzung von Sanierungen im Falle einer Überschreitung des Dosisgrenzwerts von 1 Millisievert pro Jahr für die Bewohner;
  • Die Überwachung von Deponien, die Radium-Abfälle enthalten könnten.

Im «Teilprojekt Gebäude» ist vorgesehen, potentiell mit Radium kontaminierte Standorte ausfindig zu machen, diese zu messen und, wo nötig, zu sanieren: Teilprojekt Gebäude

Im «Teilprojekt Deponien» ist vorgesehen, ehemalige Deponien, die Radium enthalten könnten, zu ermitteln und dort geeignete Strahlenschutzmassnahmen festzulegen: Teilprojekt Deponien

Einige Messlaboratorien bieten an, Uhren kostenlos auf Radium zu untersuchen: Uhren auf Radium untersuchen

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Radioaktive Materialien und Abfälle

Radioaktive Stoffe sind in Medizin, Industrie und Forschung unverzichtbar. Beim Umgang, Transport und der Entsorgung ist ein sachgerechtes Vorgehen unerlässlich.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern