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Zusatzprotokoll zur Biomedizin-Konvention betreffend Gentests zu gesundheitlichen Zwecken

Das Zusatzprotokoll zur Biomedizin-Konvention betreffend Gentests zu gesundheitlichen Zwecken wurde am 7. Mai 2008 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet, am 27. November 2008 zur Unterzeichnung aufgelegt und am 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
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