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Zeckenübertragene Krankheiten

In der Schweiz sind Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Tularämie die häufigsten von Zecken übertragenen Krankheiten.

Icon einer Zecke und eines Virus

Krankheitszahlen und epidemiologische Lage

In der Schweiz treten zeckenübertragene Krankheiten saisonal gehäuft auf. Die sogenannte Zeckensaison beginnt je nach Witterung typischerweise im März und endet im November. Dabei kann die Zeckenaktivität in wärmeren Regionen ganzjährig anhalten, während sie in kälteren Gebieten auf wenige Monate beschränkt bleibt. Auch in höheren Lagen sind Zecken präsent, so dass dort ebenfalls Vorsicht geboten ist.

Auf dem BAG-Infoportal der übertragbaren Krankheiten  finden Sie Kennzahlen zur aktuellen Ausbreitung von FSME, Tularämie und Lyme Borreliose,

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

FSME ist in der Schweiz meldepflichtig. FSME-Fälle verlaufen wellenförmig mit einem Höhepunkt in der warmen Jahreszeit und zeigen die saisonale Natur dieser Krankheit. Die Fallzahlen schwanken sowohl innerhalb einer Saison als auch im Jahresvergleich. In den letzten Jahren verzeichnete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine steigende Inzidenz, ein Trend, der auch in anderen europäischen Ländern wie z. B. Deutschland zu beobachten ist. Die Impfung gegen FSME wird allen Erwachsenen und Kindern ab drei Jahren empfohlen, die in einem FSME-Risikogebiet wohnen (alle Kantone ausser Tessin). Die Impfung von Kindern im Alter von ein und zwei Jahren muss individuell geprüft werden. Die Impfschemata sind im Schweizerischen Impfplan beschrieben.

Borreliose

Die Lyme-Borreliose ist in der Schweiz nicht meldepflichtig und wird über das freiwillige Sentinella-System erfasst, ein Netzwerk von Hausärztinnen und Hausärzten, die seit 2008 Fälle von Borreliose wöchentlich melden. Die Erfassung umfasst akute Fälle (Erythema migrans und Borrelien-Lymphozytom). Die Fallzahlen zeigen ebenfalls einen saisonalen Verlauf mit einem Höhepunkt in der warmen Jahreszeit und schwanken innerhalb und zwischen den Jahren.

Tularämie

Tularämie, oder auch Hasenpest genannt, ist seit 2004 meldepflichtig und kann durch Zecken- oder Insektenstiche, Kontakt mit Wildtieren, kontaminiertes Wasser oder durch das Einatmen von Staub oder Aerosolen übertragen werden. Die Fallzahlen zeigen leichte, saisonale Schwankungen und variieren sowohl innerhalb einer Saison als auch zwischen den Jahren.

Prävention

Das BAG fordert die Bevölkerung auf, Massnahmen zur Verringerung des Risikos von Zeckenstichen und zeckenübertragenen Krankheiten zu ergreifen. Bei Aktivitäten im Freien wird empfohlen, breite Wege zu nutzen, Gras- und Strauchkontakt zu vermeiden, bedeckende Kleidung zu tragen und Zeckenschutzmittel zu verwenden. Nach Spaziergängen sollten Körper und Kleidung gründlich auf Zecken untersucht werden. Bei einem Zeckenstich soll die Zecke zum Beispiel mit einer Zeckenzange rasch entfernt werden und die Einstichstelle desinfiziert werden. Bei Symptomen wie Fieber oder Hautrötung um die Einstichstelle wird empfohlen, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.

Massnahmen in der Schweiz

Zur Prävention zeckenübertragener Krankheiten haben die SUVA, das BAG und die Kantone Schutzempfehlungen veröffentlicht. Für FSME empfiehlt das BAG allen Personen in Risikogebieten eine Impfung. Zudem erstellt das BAG in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landestopographie, Swisstopo, Karten, die über das regionale Vorkommen einer FSME-Infektion informieren.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern