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Veröffentlicht am 13. März 2025

Vorgehen bei Beschwerden an Arbeitsplätzen

Informieren Sie bei Gesundheitsbeschwerden am Arbeitsplatz den Arbeitgeber oder dessen Vertretung im Betrieb. Als Arbeitgeber sollten Sie bei unerklärlichen Klagen über Beschwerden einen Spezialisten für Arbeitshygiene beiziehen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Chemikalien
Fachstelle Wohngifte
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern