Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre
Das BAG überprüft sämtliche Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, alle drei Jahre daraufhin, ob sie die Aufnahmebedingungen noch erfüllen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelüberprüfungen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Sektion Arzneimittelüberprüfungen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern