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Mitteilungen zur Spezialitätenliste (SL)

Das BAG informiert die interessierten Kreise, insbesondere die Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) laufend über wichtige Entwicklungen betreffend die SL. Die Mitteilungen des BAG werden hier publiziert.

Therapeutischer Quervergleich (TQV) für Medikamente, deren Patent bereits abgelaufen ist: Sonderfall

Am 9. Mai 2022 informierte das BAG die Verbände der Pharmaunternehmen und Krankenversicherer schriftlich über die ab sofort gültige Massnahme zur Durchführung eines TQV für ein Arzneimittel dessen Patent bereits abgelaufen ist, wenn kein Vergleichsarzneimittel zur Verfügung steht, dessen Patent ebenfalls abgelaufen ist.

Einstellung der jährlichen Ausgabe der gedruckten Spezialitätenliste

Aufgrund der rückläufigen Nachfrage wird ab dem Jahr 2021 die gedruckte Spezialitätenliste nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die monatlich aktualisierten Daten zur Spezialitätenliste sowie die Weisungen des BAG, die Bestimmungen und Einleitung zur GGML sowie die Einleitung zur Generikaliste finden sich unter www.spezialitätenliste.ch.

Für Gesuche und Überprüfungen zur SL massgebende Wechselkurse

Das BAG berücksichtigt zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln der SL unter anderem die Preise der Arzneimittel in neun europäischen Referenzländern (Dänemark, Deutschland, die Niederlanden, Grossbritannien, Österreich, Frankreich, Schweden, Belgien, Finnland). Die Umrechnung der ausländischen Fabrikabgabepreise in Schweizer Franken erfolgt mittels vom BAG zweimal jährlich (am 1. Januar und am 1. Juli) festgelegten und hier publizierten Wechselkursen. Dazu wird der Durchschnitt der von der Schweizerischen Nationalbank publizierten mittleren Monats-Wechselkurse der vorangehenden 12 Monate berücksichtigt.

Wechselkurse für Auslandpreisvergleiche, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2025 beim BAG eingereicht werden:

Liste der von einer Beschwerde betroffenen Arzneimittel

Liste der Arzneimittel, welche von einer Beschwerde gegen einen Entscheid des BAG betroffen sind.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Antragsprozesse Arzneimittel

Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln können beim BAG ein Gesuch um Aufnahme eines Arzneimittels in die SL stellen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern