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Mitteilungen zur Spezialitätenliste (SL)

Das BAG informiert die interessierten Kreise, insbesondere die Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) laufend über wichtige Entwicklungen betreffend die SL. Die Mitteilungen des BAG werden hier publiziert.

Auswirkungen der Anpassung der Regelung zum Angebot aller Packungen von Generika und Biosimilars

Das BAG erteilte dem Schweizer Forschungs- und Beratungsunternehmen INFRAS den Auftrag die Auswirkungen der Schweizer Vorgaben zu analysieren, wonach Generika und Biosimilars für die Aufnahme in die Spezialitätenliste in denselben Packungsgrössen und Dosisstärken wie Originalpräparate angeboten werden müssen. Diese Vorgaben sollen der Versorgungssicherheit dienen, werden aber als Markteintrittshürde kritisiert. INFRAS untersuchte internationale Praktiken, führte Umfragen in fünf Ländern sowie Interviews mit Schweizer Akteuren. Die Ergebnisse der Analyse zeigen der Einfluss der Vorgaben auf die Anbieterzahl ist unklar. Eine vollständige Streichung der Vorgaben würde Herstellern Kosten sparen und den Markteintritt erleichtern, könnte aber Mehraufwand für Behörden und Risiken für Patientenversorgung und -sicherheit bringen. Alternativen wie Preisanreize, Ausschreibungen oder differenzierte Vorgaben wurden grob geprüft, sind jedoch komplex und unsicher in der Wirkung.

Das BAG prüft nun inwiefern gewisse Erleichterungen/ Lockerungen in Bezug auf die Vorgaben für angebotene Packungsgrössen und Dosisstärken von Generika und Biosimilars möglich sind. Entsprechende Anpassung im Handbuch betreffend die Spezialitätenliste (SL) sind im Verlauf des Jahres 2026 geplant.

Therapeutischer Quervergleich (TQV) für Medikamente, deren Patent bereits abgelaufen ist: Sonderfall

Am 9. Mai 2022 informierte das BAG die Verbände der Pharmaunternehmen und Krankenversicherer schriftlich über die ab sofort gültige Massnahme zur Durchführung eines TQV für ein Arzneimittel dessen Patent bereits abgelaufen ist, wenn kein Vergleichsarzneimittel zur Verfügung steht, dessen Patent ebenfalls abgelaufen ist.

Für Gesuche und Überprüfungen zur SL massgebende Wechselkurse

Das BAG berücksichtigt zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln der SL unter anderem die Preise der Arzneimittel in neun europäischen Referenzländern (Dänemark, Deutschland, die Niederlanden, Grossbritannien, Österreich, Frankreich, Schweden, Belgien, Finnland). Die Umrechnung der ausländischen Fabrikabgabepreise in Schweizer Franken erfolgt mittels vom BAG zweimal jährlich (am 1. Januar und am 1. Juli) festgelegten und hier publizierten Wechselkursen. Dazu wird der Durchschnitt der von der Schweizerischen Nationalbank publizierten mittleren Monats-Wechselkurse der vorangehenden 12 Monate berücksichtigt.

Wechselkurse für Auslandpreisvergleiche, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2025 beim BAG eingereicht werden:

Liste der von einer Beschwerde betroffenen Arzneimittel

Liste der Arzneimittel, welche von einer Beschwerde gegen einen Entscheid des BAG betroffen sind.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Antragsprozesse Arzneimittel

Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln können beim BAG ein Gesuch um Aufnahme eines Arzneimittels in die SL stellen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern