TARDOC und Ambulante Pauschalen – das neue Tarifsystem
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für ambulante ärztliche Behandlungen ein neues Tarifsystem: TARDOC und Ambulante Pauschalen ersetzen TARMED. An der Verrechnung stationärer medizinischer Leistungen ändert sich nichts. Wir beantworten häufige Fragen zum Systemwechsel.
Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Tarife und Preise zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern – den Tarifpartnern – vertraglich vereinbart werden. Ausgestaltet wurde das neue System in einem langwierigen Prozess von der Ärzteschaft (vertreten durch den Berufsverband FMH), den Spitälern (vertreten durch H+) und den Versicherern (vertreten durch prio.Swiss).
Die Tarifpartner haben gemeinsam die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) gegründet, die die Weiterentwicklung und die Pflege des Gesamt-Tarifsystems sicherstellt. Die jährlichen Anpassungen basieren auf der Weiterentwicklung der medizinischen Praxis und auf empirischen Daten – ein Prozess, der in TARMED fehlte.
Die Tarifpartner gestalteten TARDOC und die Ambulanten Pauschalen aus und legten sie gleichzeitig dem Bundesrat vor, der sie am 30. April 2025 genehmigte. Ihre anschliessenden Änderungen und Ergänzungen genehmigte der Bundesrat am 5. November 2025.
Hauptziel dieses neuen Systems ist die Einführung einer transparenteren Preisgestaltung, die der Realität der aktuellen medizinischen Praxis entspricht. Das neue Gesamt-Tarifsystem soll Fehlanreize und altersbedingte Mängel von TARMED korrigieren, das seit 2004 in Kraft ist und nie einer Totalrevision unterzogen wurde.
Allgemeine Fragen zu TARDOC und den Ambulanten Pauschalen
Ziel des neuen Tarifsystems ist es, den Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen, die die heutige Medizin erbringt, mit angemessenen, zeitgemässen Tarifstrukturen auszustatten. Die ab 2004 geltende Tarifstruktur TARMED entsprach nicht mehr der aktuellen Praxis und den medizinischen Fortschritten. Sie enthielt nicht nur unterbewertete, sondern auch viele überbewertete Leistungen (der technologische Fortschritt machte gründlichere und weniger invasive Untersuchungen möglich).
Das neue Gesamt-Tarifsystem zielt darauf ab, die Bereiche zu korrigieren, die in der Tarifstruktur TARMED als überbewertet gelten, und die unterbewerteten Leistungen (z. B. in der Grundversorgung) aufzuwerten. Die Senkung einzelner Tarife bedeutet aber nicht, dass es jetzt zu einer Unterfinanzierung kommt. Vielmehr trägt sie zur notwendigen Aktualisierung der Tarife bei.
Mit dem neuen Gesamt-Tarifsystem werden nicht mehr alle ärztlichen Leistungen einzeln in Rechnung gestellt. Gewisse Behandlungen werden als Paket, in Form von Pauschalen, abgerechnet.
TARDOC funktioniert ähnlich wie die bisherige Tarifstruktur TARMED: einzelne ärztliche Leistungen werden separat abgerechnet, wie etwa die ärztliche Konsultation oder die Aufnahme eines Röntgenbilds des Unterarms. TARDOC kommt vor allem für Leistungen in einfachen Infrastrukturen zur Anwendung, z. B. für die ambulante Grundversorgung. Im Vergleich zu TARMED umfasst TARDOC deutlich weniger Tarifpositionen: Neu sind es rund 1400 Tarifpositionen gegenüber den zuvor über 4600 Positionen bei TARMED. Darüber hinaus berücksichtigt TARDOC die Bedürfnisse der Hausarztmedizin besser.
Daneben gibt es neu die Ambulanten Pauschalen. Sie gelten vor allem für aufwändigere Behandlungen und vergüten diese mit einem festen Betrag. Die ungefähr 300 ambulanten Pauschalen umfassen alle Leistungen, die zur spezifischen Behandlung gehören, auch verwendete Arzneimittel und Implantate sowie Labor- und (ab dem 1. Januar 2027) Pathologieleistungen, die dazugehören. Die Ambulanten Pauschalen werden vorerst für Leistungen angewendet, die in erster Linie die Spitäler erbringen, da sie auf Spitaldaten basieren.
Im Rahmen der Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1a hat das Parlament beschlossen, dass Patientenpauschaltarife für ambulante Leistungen (Ambulante Pauschalen) Vorrang vor dem Einzelleistungstarif haben. Eine Tarifstruktur mit Pauschalen verringert die Anreize für überhöhte Rechnungen für ärztliche Leistungen, die bei der Anwendung von Einzelleistungstarifen wie TARDOC entstehen können. Die Vergütung mit Pauschalen hat sich im stationären Bereich bewährt, wo seit 2012 ein Tarifsystem mit Patientenpauschalen (SwissDRG) gilt. Pauschalen eignen sich besonders für Behandlungen, die in einer ressourcenintensiven Infrastruktur erbracht werden und bei denen die Leistungen eher standardisiert sind, z. B. Arthroskopien oder Kataraktoperationen.
Damit beide Tarifstrukturen gut zusammenspielen, hat der Bundesrat entschieden, TARDOC und die Ambulanten Pauschalen gleichzeitig einzuführen. Das erleichtert die Umsetzung und senkt die Kosten für Anpassungen an den Abrechnungssoftwares.
Das Gesamt-Tarifsystem ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Tarifstrukturen sollen am 1. Januar 2027 ein erstes Mal aktualisiert werden, jährliche Aktualisierungen sollen folgen. Für die künftige Weiterentwicklung des Gesamt-Tarifsystems stellt die OAAT AG den Tarifpartnern ein standardisiertes Antragsverfahren zur Verfügung, über das sie gezielt Änderungen und Weiterentwicklungsanträge einreichen können.Die Interessen der Ärzteschaft, auch der Fachgesellschaften, werden dort von der FMH vertreten.
Unsere Webseite zum ambulanten Arzttarif enthält Grundlagenwissen zum Thema und zu den einzelnen Schritten. Weitere Informationen finden sich auf der Website der OAAT AG oder den Websites der Tarifpartner FMH, H+ und prio.swiss.
Fragen zu den Auswirkungen von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen auf Versicherte und Leistungserbringer
Für die Patientinnen und Patienten bzw. die Versicherten dürfte sich nichts grundlegend ändern. Da die Leistungen neu bewertet wurden, sind gewisse Leistungen im Gesamt-Tarifsystem jedoch günstiger, andere teurer als in TARMED. Insgesamt sorgt die Neubewertung für einen sachgerechteren Tarif.
TARDOC und die Ambulanten Pauschalen ändern nichts an der Art und Weise, wie die Patientinnen und Patienten behandelt werden. Das neue Tarifsystem zwingt den Arzt oder die Ärztin nicht dazu, eine Behandlung auf mehrere Tage zu verteilen, wenn sie an einem einzigen Tag durchgeführt werden kann (z. B. im Rahmen gastroenterologischer Behandlungen oder bei intravitrealen Injektionen). Ebenso wenig verlangt es von Ärztinnen und Ärzten invasive Eingriffe, wenn ebenso wirksame und schonendere Methoden möglich sind (z. B. im Rahmen einer Gewebeentnahme zur Diagnose von Brustkrebs). Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist. Sie dürfen keine unnötigen Behandlungen oder Mehrfachkonsultationen durchführen. Die eigenen Verdienstmöglichkeiten dürfen bei der Wahl der Behandlung nicht ausschlaggebend sein, wie das im Übrigen auch Artikel 40 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) verlangt.
Das BAG empfiehlt den Patientinnen und Patienten, Unregelmässigkeiten ihrem Krankenversicherer zu melden, der die Vergütung von Leistungen verweigern kann, wenn sie den Rahmen einer angemessenen Behandlung sprengen. Ist darüber hinaus die Qualität der Behandlung nicht gewährleistet, besteht auch die Möglichkeit, dies dem eigenen Krankenversicherer oder der für die Zulassung des betreffenden Leistungserbringers zuständigen kantonalen Behörde zu melden.
Für die Leistungserbringer ändert sich vor allem die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Die OAAT AG, die mit der Entwicklung des Gesamt-Tarifsystems betraut ist, hat Instrumente entwickelt, die den Leistungserbringern die Arbeit erleichtern sollen. Letztere können alle erbrachten Leistungen erfassen, ohne selbst zwischen Ambulanten Pauschalen und TARDOC unterscheiden zu müssen.
Ja, ein Teil der Verdienstausfälle ist explizit erwünscht. Gewisse Fachbereiche verdienen weniger, weil sie bisher zu viel erhalten haben, die Tarife waren zu hoch. Diese Verdienstausfälle entspechen den gesetzlichen Vorgaben insbesondere bezüglich der Wirtschaftlichkeit und dürfen nicht auf anderen Wegen ausgeglichen werden.
Ja, das Ziel des neuen Tarifsystems ist die Aufwertung der Haus- und Kindermedizin. Beide Bereiche verfügen nun in TARDOC über ein eigenes Kapitel für die Abrechnung ihrer Leistungen, was bei TARMED nicht der Fall war. Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte erhalten ausserdem eine sogenannte Besuchs-Inkonvenienzpauschale für den Mehraufwand bei Hausbesuchen und eine höhere Limite für hausärztliche Umfeldarbeit in Abwesenheit der Patientin bzw. des Patienten.
Das Gesetz verlangt, dass ein Wechsel des Tarifmodells an sich kostenneutral verläuft, also keine zusätzlichen Kosten für das Gesundheitssystem verursachen darf. Im Rahmen von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen muss die OAAT AG Monitoring- und Anpassungsmechanismen vorsehen, um die Entwicklung von Kosten und Volumen zu verfolgen. Der Bundesrat hat strenge Anforderungen festgelegt, damit zusätzliche Kosten, die allein auf eine Änderung der Tarifstruktur zurückzuführen sind, vermieden werden.
Fragen zur Abrechnung
Welche Tarifstruktur zur Anwendung kommt, richtet sich nach der konkreten Diagnose und der für die Behandlung massgeblichen Hauptleistung. Die Wahl des Tarifs erfolgt automatisch mithilfe der entwickelten Tools zur Erfassung der Leistungen.
Ambulante Behandlungen werden immer entweder über TARDOC oder die Ambulanten Pauschalen abgerechnet; Kombinationen sind ausgeschlossen. Eine separate Abrechnung von Leistungen über TARDOC ist nicht möglich, wenn für die betreffende Behandlung eine Pauschale zur Anwendung kommt.
Auf Ihrer Rechnung sind Leistungen nach TARDOC mit dem Tarifcode 007, die über die Ambulanten Pauschalen abgegoltenen Leistungen mit dem Tarifcode 005 gekennzeichnet.
Das BAG veröffentlicht selbst keine Anleitung zur Überprüfung von Arztrechnungen. Solche Hilfestellungen finden sich aber auf Websites von Versicherern oder Leistungserbringern.
Die wichtigsten Informationen zum neuen Gesamt-Tarifsystem finden sich auf der Webseite Ambulanter Arzttarif des BAG. Weitere Informationen finden sich auch auf den Internetseiten der Tarifpartner (FMH, H+ oder prio.swiss) oder der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG). Auch einige Krankenversicherer bieten auf ihren Websites Hilfestellungen zum besseren Verständnis der Rechnungen an.
Gesetzlich ist festgelegt, welche Angaben Leistungserbringer auf Rechnungen an die Krankenversicherung machen müssen. Dazu gehören Angaben zu Diagnosen und Behandlungen in codierter Form sowie die notwendigen Angaben zur versicherten Person. Diese Informationen dürfen ausschliesslich dazu verwendet werden, zu prüfen, ob die Rechnung korrekt ist und ob die Leistung wirtschaftlich erbracht wurde. Wie genau diese Angaben übermittelt werden, legen die Tarifpartner fest. Dabei müssen sie die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz sowie die Bestimmungen des Krankenversicherungsrechts einhalten.
Ähnlich wie bei TARMED werden Arzneimittel in der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC separat abgerechnet. Details zur Fakturierung von Medikamenten in TARDOC finden Sie in den generellen Interpretationen GI-25, die von der OAAT AG zur Verfügung gestellt werden. Das BAG erstellt verschiedene Listen, welche die Preise und Tarife für Arzneimittel festlegen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) höchstens vergütet werden.
Die ambulanten Pauschalen umfassen alle erbrachten Leistungen im Rahmen der Behandlung, auch Arzneimittel. Die Vergütung wurde anhand der durchschnittlichen Kosten für die jeweilige Behandlung berechnet, basierend auf realen Kosten- und Leistungsdaten für ambulante Behandlungen in Schweizer Spitälern.
Auf der Rechnung steht, welche Arzneimittel verwendet wurden aber nicht der Einzelpreis, nur der Gesamtpreis der Pauschale. Welcher Anteil der Pauschale auf Arzneimittel entfällt, ist im Datenspiegel der jeweiligen Pauschale im Tarifbrowser der OAAT AG dargestellt.
Die Tarifstrukturen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) müssen vom Bundesrat genehmigt werden, was im Bereich UV/IV/MV nicht der Fall ist. Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) erläutert auf ihrer Website, dass die MTK, die FMH und H+ vereinbart haben, dass das vom Bundesrat am 30. April 2025 genehmigte Gesamt-Tarifsystem (TARDOC und Ambulante Pauschalen) auch in den Bereichen UV/MV/IV zur Anwendung kommt.