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Strahlenschutzausbildung in der Radio-Onkologie (MA 1)

Radio-Onkologinnen und -Onkologen benötigen eine spezielle Ausbildung im Strahlenschutz. Die genauen Anforderungen an die notwendige Ausbildung für die Anwendung am Menschen im Strahlenschutz im Bereich der Radio-Onkologie finden Sie hier.

Im Weiterbildungsprogramm für den Erhalt des eidgenössischen Weiterbildungstitels in Radio-Onkologie sind die strahlenschutzrelevanten Inhalte der Weiterbildung wie folgt festgehalten:

Diese Inhalte werden im Rahmen der Weiterbildung vermittelt und in Facharztprüfungen geprüft. Der entsprechende Themenkatalog des Weiterbildungsprogramms definiert die Inhalte im Detail. Aktuell ist auch der Besuch eines spezifischen Strahlenschutzkurses obligatorisch.

Weitere Informationen können direkt dem Weiterbildungsprogramm auf der Homepage der FMH entnommen werden.

Fortbildung

Radio-Onkologen/innen haben eine Pflicht zur Fortbildung und müssen diese Fortbildung entsprechend gefordertem Umfang von 8 Unterrichtseinheiten mindestens alle fünf Jahre nachweisen können.

Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz».

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern