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Regelungen für klinische Versuche mit Medizinprodukten

Die Schweiz hat die Regelung für Medizinprodukte den EU-Regeln angepasst, dies im Interesse der Patientensicherheit und des EU-Marktzugangs für die Schweizer Medizinprodukte-Industrie. Die Änderungen wirken sich auch auf das Humanforschungsrecht aus.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern