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Veröffentlicht am 28. August 2024

Recht auf Einsicht in das Patientendossier

Patientinnen und Patienten haben das Recht, ihre Patientendossiers einzusehen und sich den Inhalt erklären zu lassen. Sie können sich die Unterlagen grundsätzlich kostenlos aushändigen lassen und sie an eine Gesundheitsfachperson ihrer Wahl weitergeben.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern