Publikation der Fallkosten der Spitäler
Der Bundesrat ist verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Kantonen schweizweite Betriebsvergleiche zwischen Spitälern anzuordnen. Auf dieser Seite finden Sie die Vergleiche zu den Fallkosten der Spitäler und Geburtshäuser.
Die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung brachte insbesondere zwei Neuerungen: die Leistungsfinanzierung und die erweiterte freie Spitalwahl. Die Neuerungen fördern die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und den Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern. Damit diese Instrumente die gewünschte Wirkung entfalten können, bedarf es in diesem Bereich einer erhöhten Transparenz. Bereits heute stellen wir allen Interessierten jährlich aktualisierte Publikationen zur Verfügung:
Publikation durch das BAG
Das BAG hat im Austausch mit der schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ein Konzept zur Publikation der Fallkosten der Spitäler und Geburtshäuser ausgearbeitet. Das Konzept sieht vor, dass die Kantone die Datengrundlagen bei den Leistungserbringern erheben und plausibilisieren sowie die zu publizierende Fallkosten ermitteln.
Die jährlichen Publikationen der Fallkosten finden Sie auf dieser Seite im Register „Dokumente“.
Die Publikation dient:
- als Orientierungshilfe für die Tarifbildung,
- den Kantonen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Spitalplanung durch die Kantone,
- den betroffenen Patientinnen und Patienten sowie zuweisenden Ärztinnen und Ärzten als Entscheidhilfe.
Im Jahre 2022 wurde die Publikation ausgesetzt, da die Analyse der Fallkosten 2020 ergeben hat, dass diese aufgrund der ungewöhnlichen Entwicklung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie für die vorgesehene Verwendung ungeeignet sind.
Publikation der Fallkosten im Jahre 2026
Der Vergleich der Fallkosten des Jahres 2023 mit den Fallkosten aus dem Jahre 2024 zeigt, dass diese im Durchschnitt leicht abgenommen haben. Die Qualität der zur Verfügung gestellten Daten bleibt stabil. Die Anzahl Spitalunternehmen, deren Fallkosten für die Publikation nach Spitalstandort ausgewiesen werden können, ist gestiegen.
Vergleich der schweregradbereinigten Fallkosten
Die stationären Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser werden über die Fallpauschalen der Tarifstruktur SwissDRG vergütet. Damit der unterschiedlichen Komplexität der Fälle Rechnung getragen werden kann, werden homogene Gruppen von Fällen gebildet und diese unterschiedlich gewichtet. Für einen Vergleich werden die Fallkosten eines Spitals um die unterschiedlichen Gewichtungen der eigenen Fälle bereinigt (schweregradbereinigte Fallkosten). So können die Kosten eines standardisierten Falls der Spitäler untereinander verglichen werden.
Zu beachten ist, dass die Vergütung mittels Pauschalen systembedingt zu Abbildungsungenauigkeiten bei gewissen Leistungen führt. Spitäler, welche einen hohen Anteil an nicht sachgerecht abgebildeten Leistungen erbringen, weisen unter Umständen Fallkosten auf, welche nicht unbedingt auf deren Effizienz schliessen lassen. So weisen weder hohe Kosten (etwa bei Endversorgerspitälern) zwingend auf eine tiefe Effizienz, noch tiefe Kosten zwingend auf eine hohe Effizienz hin. Dieser Aspekt muss bei einem Vergleich der schweregradbereinigten Fallkosten zwischen den einzelnen Spitälern berücksichtigt werden.
Die vorliegende Publikation stellt ein Instrument dar, welches bei der Tarifermittlung hinzugezogen werden kann, enthält hierzu aber keine Vorgaben.
Hinweis zu Geburtshäusern
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 15. Juli 2025 festgehalten, dass der Einbezug der Geburtshäuser in einen Vergleich unter Spitälern gegen Bundesrecht verstösst und dass diese daher separat verglichen werden müssen. Dies hat Auswirkungen auf die Publikation, neu werden die Fallkosten auf einem separaten Tabellenblatt abgebildet. Die Anwender sind entsprechend angehalten, die Vorgaben der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern