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Psychologieberufe: Akkreditierungsverfahren

Die Akkreditierung gemäss Psychologieberufegesetz ist ein mehrstufiges und transparentes Verfahren. Es überprüft anhand definierter Kriterien und Qualitätsstandards, ob die Weiterbildungsgänge bestimmte Anforderungen erfüllen.

Etappen

Die im Psychologieberufegesetz festgeschriebene Akkreditierung ist ein Instrument zur Qualitätsprüfung und durchläuft internationalen Vorschriften und Praktiken entsprechend mehrere Stufen:

1. Die verantwortliche Organisation führt anhand der Akkreditierungskriterien (Art. 13 PsyG) und der Qualitätsstandards eine Selbstevaluation ihres Weiterbildungsgangs durch und verfasst dazu einen Bericht.
2. Auf der Grundlage des Selbstevaluationsberichts nimmt eine Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten in Zusammenarbeit mit der Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ dem Akkreditierungsorgan eine externe Begutachtung des Weiterbildungsgangs vor (Fremdevaluation).
3. Die Psychologieberufekommission (PsyKo) wird von der Akkreditierungsinstanz angehört.
4. Die Akkreditierungsinstanz fällt für jeden Weiterbildungsgang einen Akkreditierungsentscheid. Die Akkreditierung kann mit Auflagen verbunden werden und gilt für maximal sieben Jahre.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Akkreditierung finden sich im Psychologieberufegesetz (PsyG) in den Artikeln 11 ff. Weitere Detailbestimmungen zum Akkreditierungsverfahren sowie die Qualitätsstandards der Akkreditierung finden sich in der EDI-Verordnung über den Umfang und die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge der Psychologieberufe (Akkred-V-PsyG).

Instanzen

Akkreditierungsinstanz

Die Verantwortung für das gesamte Akkreditierungsverfahren sowie die Kompetenz, die Akkreditierungsentscheide zu fällen, liegen beim Eidgenössischen Departement des Innern EDI. Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist das von der Akkreditierungsinstanz mit der Prozessführung der Verfahren beauftragte und somit für dieses Geschäft federführende Amt.

Akkreditierungsorgan

Den Auftrag zur Organisation und Begleitung der Fremdevaluation durch unabhängige Expertinnen und Experten erhält jeweils die Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ, welche vom Bundesrat für diese Aufgabe bestimmt wurde.

Begutachtergremium Fremdevaluation

Im Rahmen der Fremdevaluation wird der Weiterbildungsgang von einer Expertenkommission, in der Regel bestehend aus zwei bis drei externen unabhängigen Expertinnen und Experten, begutachtet. Die Kommission wird für jedes Verfahren individuell zusammengestellt.

Psychologieberufekommission

Bevor das EDI den Akkreditierungsentscheid fällt, wird eine Anhörung der Psychologieberufekommission durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörung nimmt die Kommission im Hinblick auf die Entscheide Stellung zum Akkreditierungsgesuch.

Dokumente zur Einreichung des Akkreditierungsgesuches

Weitere Informationen

Ein Akkreditierungsgesuch für einen neuen Weiterbildungsgang im Bereich der Psychologie kann nur zweimal pro Jahr eingereicht werden: am 1. März oder am 1. September.

Weiterführende Themen

Dokumente zur Einreichung des Akkreditierungsgesuches

Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens verläuft die Überprüfung der Weiterbildungsgänge entlang der gesetzlich festgelegten Akkreditierungs-kriterien sowie definierten Qualitätsstandards.

Psychologieberufekommission (PsyKo)

Die Psychologieberufekommission (PsyKo) berät Bundesrat und Departement in der Umsetzung des Psychologieberufegesetzes (PsyG) und entscheidet über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel in den nach PsyG geregelten Fachbereichen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern