Dokumente zur Einreichung des Akkreditierungsgesuches
Im Folgenden finden Sie alle Dokumente, die Sie für die Einreichung Ihres Akkreditierungsgesuch benötigen.
Jedes Akkreditierungsgesuch für einen Weiterbildungsgang, der noch nie akkreditiert wurde, kann nur einmal pro Jahr eingereicht werden, nämlich am 1. Februar.
Leitfaden zum Akkreditierungsverfahren
Gesuchsformular Akkreditierung
Vorlage Selbstevaluationsbericht
Qualitätsstandards
Qualitätsstandards - Psychotherapie
Qualitätsstandards - Kinder- und Jugendpsychologie
Qualitätsstandards - Gesundheitspsychologie
Qualitätsstandards - Neuropsychologie
Qualitätsstandards - klinische Psychologie
Weitere Informationen
Weiterführende Themen
Psychologieberufe: Akkreditierungsverfahren
Das Akkreditierungsverfahren sowie die zuständigen Instanzen sind im Psychologieberufegesetz festgeschrieben.
Häufige Fragen (FAQ) zum Psychologieberufegesetz (PsyG)
Auf dieser Seite finden Sie die vielfältigen Fragen, welche das BAG in Bezug auf die Psychologieberufe erreichen. Die Antworten dazu sind thematisch gebündelt und sollen für Interessierte ein einfaches Unterstützungstool darstellen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern