Prämien und Kosten: Antworten auf häufige Fragen und hilfreiche Links
Warum steigen die Krankenkassenprämien? Wie kann ich die Krankenkasse wechseln? Welche Versicherungsmodelle gibt es? Auf dieser Seite beantwortet das BAG häufige Fragen zur Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) und den Prämien.
Prämien 2026
Die Krankenkassenprämien steigen 2026 durchschnittlich um 4,4 Prozent. Die mittlere Prämie wird im Jahr 2026 393.30 Franken pro Monat betragen.
In den letzten Jahren sind die Gesundheitskosten und damit die Prämien stark angestiegen. Die Krankenkassenprämien belasten Haushalte in der Schweiz zunehmend und gehören zu den grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Um den Anstieg der Gesundheitskosten abzudämpfen, arbeitet das BAG mit anderen wichtigen Akteuren an verschiedenen konkreten Lösungen.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen und hilfreiche Links rund um die Themen Prämien, Krankenversicherung und Gesundheitskosten:
Fragen zum Prämienanstieg und zur Rolle von BAG und Bund
Die Prämien steigen, weil die Kosten in der Krankenversicherung steigen. Denn die Prämien folgen den Kosten. Das Kostenwachstum ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen, zum Beispiel
- die alternde Bevölkerung,
- der medizinische Fortschritt,
- neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten sowie
- die zunehmende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Mehr Daten finden Sie auf dem Dashboard Krankenversicherung.
Ganz grundsätzlich muss jede Krankenkasse schauen, dass die Prämieneinnahmen die Gesundheitsausgaben im jeweiligen Kanton decken. Kantone, in denen die Prämien am meisten steigen, sind oft jene, in denen die Kosten am meisten gestiegen sind oder wo für das nächste Jahr der stärkste Anstieg erwartet wird.
Gründe, wieso Kantone unterschiedliche Kostensteigerungen vorweisen, sind zum Beispiel:
- Demografie: Kantone mit einer älteren Bevölkerung haben tendenziell höhere Gesundheitskosten, da ältere Menschen häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
- Anteil an ambulanten Behandlungen: Ambulante Behandlungen werden aktuell noch vollständig durch die Prämien finanziert. Ein höherer Anteil an ambulanten Behandlungen kann daher zu höheren Kosten führen, welche durch Prämien finanziert werden.
- Angebot an Leistungserbringern: Gewisse Kantone weisen eine höhere Dichte an Leistungserbringern, also Ärzte, Physiotherapeutinnen, Spitäler etc. auf. Im Gesundheitswesen führt dies oft zu höheren Kosten.
Das BAG ist die Aufsichtsbehörde über die Krankenkassen. Die Krankenkassen legen jedes Jahr die Prämien für die Grundversicherung für das folgende Jahr fest. Danach reichen sie die Prämien dem BAG zur Genehmigung ein.
Das BAG prüft, ob die Prämien die kantonalen Kosten decken, die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Krankenkasse gewährleisten und die Interessen der Versicherten wahren. Es genehmigt nur Prämien, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Kosten decken. Die Prämien dürfen aber auch nicht unangemessen über den Kosten liegen oder zu übermässigen Reserven führen.
Mehr zu Prozess der Prämiengenehmigung: Krankenversicherung: Prämienvergleich | www.bag.admin.ch.
Fragen zu Sparmöglichkeiten bei den Prämien
Sparen durch den Wechsel der Krankenkasse
Vergleichen Sie Ihre Prämien mit denen anderer Krankenkassen und wechseln Sie zu einer günstigeren Krankenkasse. Nutzen Sie dazu den Prämienrechner auf www.priminfo.ch. Priminfo ist der einzige offizielle Prämienrechner des Bundes. Die Berechnungen erfolgen anonym, unabhängig und werbefrei.
Sparen bei der Wahl der Franchise
Sie können sparen, indem Sie eine hohe Franchise wählen. Eine Franchise ist ein bestimmter Betrag, den Sie als versicherte Person pro Jahr selber an Ihre Gesundheitskosten bezahlen.
- Sie wählen die Höhe der Franchise zwischen 300 und 2500 Franken selber.
- Bei einer hohen Franchise sind die Prämien günstiger.
- Bei einer tiefen Franchise sind die Prämien teurer.
Wichtig: Wenn Sie eine hohe Franchise wählen, müssen Sie diesen Geldbetrag im Krankheitsfall bezahlen können.
Sparen mit speziellen Versicherungsmodellen
Sie können Prämien sparen, indem Sie ein spezielles Versicherungsmodell wählen. Die häufigsten sind das Hausarzt- oder HMO-Modell (= Health Maintenance Organization). Dabei verzichten Sie auf die freie Wahl des Leistungserbringers, also zum Beispiel des Arztes oder der Ärztin, und lassen sich stattdessen immer zuerst in einem HMO-Zentrum oder von Ihrer Hausärztin behandeln.
Weitere Informationen zu den Versicherungsmodellen finden Sie unter dem Abschnitt «Welche Versicherungsmodelle gibt es? Welche Vorteile haben sie?».
Mehr Optionen, Prämien zu sparen, finden Sie unter: Sparen mit der Grundversicherung | www.priminfo.ch.
Prämienverbilligungen
Wenn Sie nur wenig Geld haben für Ihren Lebensunterhalt, können Sie bei Ihrem Wohnkanton eine Prämienverbilligung beantragen.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter dem Abschnitt «Wie erhalte ich eine Prämienverbilligung?».
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie Kinder und Jugendliche in Ausbildung erhalten oft eine Prämienverbilligung. Der Wohnkanton regelt, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat. Er bestimmt, wem er die Prämien wie stark verbilligt.
Einige Kantone verbilligen die Prämien, ohne dass die Versicherten einen Antrag stellen müssen. In anderen Kantonen müssen die Versicherten einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Das Gesuch um Prämienverbilligung ist bei der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen.
Sie finden die Kontaktangaben der zuständigen kantonalen Behörden sowie weitere Informationen zum Thema Prämienverbilligung auf Priminfo: Prämienverbilligung | www.priminfo.ch.
Fragen zu Krankenkassenwechsel und Versicherungsmodellen
Wenn Sie Ihre Grundversicherung wechseln möchten, müssen Sie Ihre Versicherung bei Ihrer Krankenkasse kündigen und sich bei einer neuen Krankenkasse anmelden. So gehen Sie vor:
- Kündigen Sie bei Ihrer aktuellen Krankenkasse: Die Kündigung muss bis spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Am besten senden Sie die schriftliche Kündigung bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus an die Krankenkasse.
- Melden Sie sich zeitgleich bei der neuen Krankenkasse an: Warten Sie nicht, bis die Kündigungsbestätigung der aktuellen Krankenkasse eintrifft.
Hier finden Sie Musterbriefe für die Kündigung der Grundversicherung und für die Anmeldung der Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse: Musterbriefe | www.priminfo.ch.
Die neue Krankenkasse muss Ihnen und Ihrer bisherigen Krankenkasse schriftlich bestätigen, dass Sie nun bei ihr versichert sind.
Achtung: Sie können die Krankenkasse nicht wechseln, wenn Sie bis zum 31. Dezember noch Schulden bei Ihrer aktuellen Krankenkasse haben. Dies betrifft alle Schulden, für die Sie bis am 30. November eine Mahnung erhalten haben.
Mehr dazu: Wechsel der Krankenkasse | www.priminfo.ch.
Für den Versicherungswechsel per 1. Januar muss die Krankenkasse ihren Versicherten die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen. Sie können Ihre aktuelle Versicherung bis am 30. November kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämie erhöht wurde oder Sie eine spezielle Versicherungsform abgeschlossen haben.
Die Kündigung muss vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Krankenkasse eingehen. Nicht der Poststempel der Kündigung ist massgebend, sondern das Datum, an welchem die Krankenkasse die Kündigung erhält. Da es bei der Postzustellung zu Verzögerungen kommen kann, empfehlen wir, die Kündigung bis spätestens Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu senden. Bewahren Sie den Beleg auf, damit Sie einen Beweis für Ihre rechtzeitige Kündigung in der Hand haben.
Weitere Informationenfinden Sie hier: Wechsel der Krankenkasse | www.priminfo.ch.
Nein. Die Versicherten können unter den Krankenkassen, die an ihrem Wohnort tätig sind, frei wählen. Die Krankenkassen müssen in ihrem Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person in die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) aufnehmen. Das heisst, die Krankenkasse muss Sie vorbehaltlos und ohne Wartefrist versichern, ungeachtet Ihres Alters und Gesundheitszustands.
Achtung: Bei der Zusatzversicherung ist das anders. Die Krankenkasse kann sie nach einer Gesundheitsprüfung ganz ablehnen oder von gewissen Leistungen ausschliessen.
Die Schweizer Krankenkassen bieten neben dem Standardmodell («freie Arztwahl») eine Vielzahl von Versicherungsmodellen an, mit denen man Prämien sparen kann. Die gängigsten Arten von Versicherungsmodellen sind:
Hausarzt-Modell
Beim Hausarztmodell wählen Sie einen Hausarzt oder eine Hausärztin als erste Anlaufstelle. Bei allen medizinischen Fragen und Beschwerden gehen Sie immer zuerst zu Ihrem Hausarzt oder zu Ihrer Hausärztin. Er oder sie koordiniert den Behandlungsverlauf und kann Sie auch an Spezialistinnen und Spezialisten verweisen.
Telemedizinisches Modell
Beim Telmed-Modell kontaktieren Sie bei gesundheitlichen Problemen zunächst eine Telefonhotline, die von medizinischem Fachpersonal betreut wird. Diese Hotline gibt Ratschläge und koordiniert bei Bedarf weitere Behandlungsschritte.
HMO-Modell
HMO steht für «Health Maintenance Organization». Eine HMO ist eine Gruppenpraxis, in der verschiedene Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen arbeiten. Das sind zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte, aber auch Therapeutinnen und Therapeuten diverser Fachrichtungen. Mit dem HMO-Modell gehen Sie bei allen medizinischen Fragen und Beschwerden immer zuerst zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in der HMO-Praxis. Sie werden dann von dort an Spezialistinnen oder Spezialisten überwiesen, falls das nötig ist.
Weitere Modelle
Darüber hinaus existieren auch Versicherungsmodelle, die verschiedene der oben genannten Merkmale miteinander kombinieren. Zudem gibt es Modelle, die beispielsweise zur Verwendung von Generika oder zur Nutzung bestimmter Gesundheits-Apps verpflichten. Andere Modelle wiederum sehen vor, dass bestimmte Leistungen von der Franchise und/oder vom Selbstbehalt ausgenommen sind.
Sind Sie an einem Wechsel zu einem anderen Modell interessiert, kontaktieren Sie am besten Ihre aktuelle oder künftige Krankenkasse. Diese kann Ihnen Details dazu liefern. Dabei ist es wichtig, die erhaltenen Informationen genau durchzulesen.
Klassischerweise erfolgt der Wechsel zum Jahresende.
Aber das Gesetz erlaubt in bestimmten Fällen auch eine Kündigung der Grundversicherung per Ende Juni. Das ist nur für Versicherte möglich, die im Standardmodell («freie Arztwahl») versichert sind und eine ordentliche Franchise (300 Franken) gewählt haben. Bei einem Wechsel per Ende Juni muss das Kündigungsschreiben bis spätestens 31. März bei der Krankenkassen eingehen.
Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung in der Schweiz
Grundversicherung
Der offizielle Begriff für die Grundversicherung lautet «obligatorische Krankenpflegeversicherung» (OKP). Wie der Name verrät, ist sie für alle in der Schweiz wohnhafte Personen obligatorisch. Die Grundversicherung bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang und gewährleistet so eine qualitativ hochstehende und umfassende Grundversorgung für alle. Die Grundversicherung fällt in den Verantwortungsbereich des BAG.
Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie deckt zusätzlichen Komfort ab, wie den Aufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital, oder weitere Leistungen, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Behandlungen durch Naturärzte und -ärztinnen, Vorsorgeuntersuchungen und gewöhnliche Zahnbehandlungen.
Die Prämien sind abhängig vom Gesundheitszustand, dem Alter und dem Geschlecht der versicherten Person. Die Zusatzversicherung kann die Aufnahme von Personen ablehnen oder Vorbehalte aufgrund des Gesundheitszustandes anbringen.
Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt die Zusatzversicherungen.
Kostenbeteiligung
Neben den Prämien beteiligen sich die Versicherten an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen. Diese Beteiligung umfasst die Franchise, den Selbstbehalt und Spitalkostenbeiträge. Frauen bezahlen für Mutterschaftsleistungen keine Kostenbeteiligung.
Franchise
Die Franchise ist der Betrag, den eine volljährige Person pro Jahr zuerst selbst bezahlen muss, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können eine Franchise zwischen 0 Franken (ordentliche Franchise) und 600 Franken wählen. Die Höhe der Franchise bei Erwachsenen kann zwischen 300 Franken (ordentliche Franchise) und 2500 Franken gewählt werden. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, bezahlen Sie niedrigere Prämien; es bedeutet aber auch, dass Sie bei Leistungsbezug zunächst mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Selbstbehalt
Nachdem die Franchise bezahlt ist, bezahlt die versicherte Person 10 Prozent der weiteren Kosten selbst. Dabei gibt es eine Obergrenze von maximal 700 Franken pro Jahr. Das heisst, dass die Krankenkasse den Rest der Kosten übernimmt, sobald dieser Betrag erreicht ist. Bei Kinder und Jugendlichen ist diese Obergrenze bei 350 Franken.
Spitalkostenbeitrag
Bei einem Spitalaufenthalt mit Übernachtung müssen sich die Versicherten an den Verpflegungskosten beteiligen. Der Beitrag beträgt 15 Franken pro Tag, egal wie lang der Aufenthalt dauert. Der Beitrag entfällt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie für junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung.
Mehr dazu: Krankenversicherung: Kostenbeteiligung für in der Schweiz wohnhafte Versicherte | www.bag.admin.ch.
Bezahlt eine versicherte Person fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht, geht die Krankenkasse wie folgt vor:
- Sie stellt der versicherten Person eine Mahnung zu.
- Dann lässt sie ihr eine Zahlungsaufforderung zukommen.
- Schliesslich leitet sie ein Betreibungsverfahren gegen die Person ein.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten von kassenpflichtigen Leistungen auch bei ausstehenden Rechnungen.
Achtung: Gewisse Kantone erfassen versicherte Personen, die ihrer Zahlungspflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste. Ist eine Person auf dieser kantonalen Liste, darf die Krankenkasse nur noch Notfallbehandlungen übernehmen. Die Übernahme weiterer Leistungen wird aufgeschoben, bis die ausstehenden Rechnungen bezahlt sind. Aktuell führen die Kantone Aargau, Luzern, Tessin, Thurgau und Zug solche Listen.
Mehr dazu: Krankenversicherung: Prämienausstände | www.bag.admin.ch.
Weitere Informationen
Möchten Sie noch mehr über Prämien und die obligatorische Krankenversicherung erfahren?
Im Ratgeber zur Obligatorischen Krankenversicherung finden Sie die Inhalte auf dieser Seite sowie weitere nützliche Informationen als PDF:
Auch der Prämienrecher www.priminfo.ch, das Dashboard Krankenversicherung und www.ch.ch liefern Ihnen weiterführende Informationen zu Krankenkasse, Prämien und Kosten:
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