Pharmakogenetik
Gewisse Medikamente wirken nicht bei allen Menschen gleich und werden unterschiedlich gut vertragen. Dies ist manchmal genetisch bedingt. In solchen Fällen kann ein Gentest bei der Wahl und Dosierung des Medikaments helfen.
Das Erbgut kann einen Einfluss darauf haben, wie der Körper auf ein bestimmtes Medikament reagiert: ob es wirkt, welche Dosis man verträgt oder welche Nebenwirkungen auftreten. Bestimmte Genvarianten führen dazu, dass der Körper ein Medikament schneller oder langsamer verarbeitet. Dadurch kann es zu hoch oder zu niedrig dosiert sein und nicht wie gewünscht wirken. Andere Genvarianten können das Auftreten von schweren Nebenwirkungen verursachen.
Mit einem Gentest lässt sich in bestimmten Fällen vermeiden, dass jemand ein Medikament erhält, das nicht richtig wirkt oder starke Nebenwirkungen hervorruft.
Beispiel: Abacavir zur Behandlung einer HIV-Infektion
Abacavir ist ein Arzneimittel, das sehr wirksam gegen HIV ist.
Bei etwa fünf Prozent der Patientinnen und Patienten kann jedoch innerhalb der ersten sechs Wochen eine schwere Unverträglichkeitsreaktion mit Schmerzen, Fieber, Atemnot und anderen Symptomen auftreten. Diese können lebensbedrohlich sein und ohne angemessene Behandlung auch tödlich verlaufen.
Die Ursache für die Nebenwirkungen liegt in einer bestimmten Genvariante. Deshalb sollten HIV-infizierte Patientinnen und Patienten vor einer Therapie mit Abacavir auf diese Genvariante getestet werden. Bei einem positiven Testergebnis wird ein anderes Medikament verabreicht. So lassen sich die schweren Nebenwirkungen vermeiden.
Weiterführende Themen
Gesetzliche Bestimmungen für Gentests
In der Schweiz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Gentests durchgeführt werden können. Dadurch sollen Persönlichkeitsrechte geschützt und Missbrauch vermieden werden. Zudem werden hohe Anforderungen an die Aufklärung und Beratung, den Datenschutz sowie die Qualität der Tests gestellt.
Genetische Tests: Informationen für Fachpersonen
Die meisten genetischen Tests müssen von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom Bund bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Fachpersonen finden hier Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für die verschiedenen genetischen Tests.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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