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Patientenrechte

Im Verhältnis zu Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin bestehen Rechte und Pflichten. Für eine optimale Behandlung ist eine vertrauensvolle Beziehung Voraussetzung. Gute Beziehungen gelingen besser, wenn beide Seiten Rechte und Pflichten kennen und sich offen begegnen.

Broschüre und Flyer zu Patientenrechten

Die Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis und Waadt haben sich 2013 zusammengetan, um die Patientenrechte im Überblick in einer gemeinsamen Broschüre zu präsentieren. Die Broschüre wurde im Jahr 2025 aktualisiert. Bei den entsprechenden Gesundheitsämtern können Sie die Broschüre gratis herunterladen, z.B. auf der Webseite des Kantons Waadt.

Ausserdem wurde ein Flyer erstellt, der die Broschüre zu den Patientenrechten zusammenfasst. Auch dieser wurde aktualisiert. Der Flyer ist in verschiedene Sprachen der Migrationsbevölkerung übersetzt worden und liegt auch in deutscher, französischer und italienischer Sprache vor. Sie können den Flyer auf migesplus.ch gratis herunterladen.

Die Inhalte auf dieser Webseite basieren auf der obengenannten Broschüre. Das BAG bedankt sich bei den Autorinnen und Autoren der Broschüre und den Verantwortlichen der 8 lateinischen Kantone für die Erlaubnis, die Informationen benützen zu dürfen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Patientin bzw. Patient

Medizinische Behandlungen – beim Arzt oder im Spital – bringen bessere Resultate, wenn eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Gesundheitsfachperson und Patientin bzw. Patient besteht. Vertrauen entsteht, wenn beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen und sich offen äussern. Es lohnt sich deshalb, sich über die Rechte als Patientin bzw. Patient zu informieren. So können Sie gegenüber den Gesundheitsfachpersonen eine vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Rolle übernehmen. Dabei geht es nicht um Konfrontation, sondern um das partnerschaftliche Zusammenspiel zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt, im Dienste Ihrer Gesundheit.

Hinweis

Das BAG kann Ihnen keine persönliche Beratung anbieten bei Problemen im Rahmen Ihrer Behandlung. Wenden Sie sich in diesem Fall zuerst an die Gesundheitsfachperson oder die Behandlungseinrichtung. Führt dies zu keiner Lösung, stehen Ihnen verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung. Konsultieren Sie dazu bitte die Seite Beratungsangebote in Kantonen und wenden Sie sich an die für Sie passende Stelle. Vielen Dank.

Informationen und hilfreiche Tipps zu den Themen Patientenwillen und Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite «Patientenwillen stärken».

Als Patientin bzw. Patient sollten Sie nicht nur Ihre Rechte kennen, sondern auch Ihre Pflichten

Nur eine transparente und vertrauensvolle Beziehung schafft einen therapeutischen Rahmen, der Krankheit und Behandlung erträglicher macht. Es ist in Ihrem Interesse, die Gesundheitsfachperson so genau wie möglich über Ihre Symptome, über abgeschlossene oder laufende Behandlungen sowie über deren Wirkung zu informieren. Sie müssen sich an die Anordnungen der Gesundheitsfachperson halten oder diese informieren, wenn Sie eine angeordnete Behandlung von sich aus abgebrochen haben.

Konkrete Rechte und Möglichkeiten als Patientin bzw. Patient

Wir haben Ihre Rechte und Möglichkeiten in drei Kapitel gegliedert:

  • Ihre Rechte bei einer medizinischen Behandlung
  • Ihr Recht auf Willensäusserung
  • Ihre Möglichkeit zur Beratung

Die gesetzlichen Bestimmungen variieren leicht von Kanton zu Kanton; daher sind einzelne Passagen allgemein formuliert. Es empfiehlt sich, im Einzelnen auch die kantonale und eidgenössische Gesetzgebung zu beachten.