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Organhandel: Wer ein Organ kauft oder verkauft macht sich strafbar

In der Schweiz ist es verboten, menschliche Organe gegen Geld anzubieten und zu verkaufen. Wer dies tut, macht sich strafbar. Auch wer ein Organ im In- oder Ausland kauft, kann bestraft werden.

Der Kauf oder Verkauf einer Niere oder eines anderen Organs wird als Organhandel bezeichnet. Organhandel ist illegal und kann mit Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Das gilt auch dann, wenn die Tat im Ausland stattgefunden hat. Dies ist im Transplantationsgesetz geregelt (Artikel 6, 7 und 69).

Unmenschlich und gefährlich

Der Organhandel birgt grosse Risiken für die spendende und auch die empfangende Person. Unter Umständen können folgende Aspekte zu gefährlichen Situationen führen:

  • Personen, die eine Niere verkaufen, handeln oft aus einer finanziellen Not heraus. Oftmals werden sie nicht genügend untersucht und zu wenig über die Risiken einer Spende aufgeklärt. Ihre finanzielle Notlage kann sich zusätzlich verschärfen, wenn sie nach der Spende weniger leistungsfähig sind. Bei gesundheitlichen Problemen haben sie nicht immer Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung.
  • Organempfängerinnen und Empfänger werden bei illegalen Transplantationen oftmals ungenügend voruntersucht und nach der Operation ungenügend medizinisch betreut. Dies erhöht die Gefahr, dass das transplantierte Organ abgestossen wird oder es zu einer lebensgefährlichen Infektion kommt.
  • In vielen Fällen sind die medizinischen Unterlagen unzureichend. Dadurch ist die Nachbetreuung der Empfängerinnen und Empfänger erschwert.

Die Declaration of Istanbul stellt auf Ihrer Webseite eine Informationsbroschüre und einen Film zur Verfügung, um Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt über die Gefahren des Organhandels aufzuklären (nur auf Englisch): Declarationofistanbul

Legale von illegalen Transplantationen abgrenzen

Nicht jede Transplantation im Ausland ist problematisch: Es ist zum Beispiel legal, wenn jemand aus der Schweiz in sein Heimatland überwiesen wird, um im dortigen Transplantationswesen regulär ein Organ einer verwandten Person zu erhalten. Darüber hinaus ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, auf die Organ-Warteliste eines anderen Landes aufgenommen zu werden.

Weiterführende Themen

Die Schweiz engagiert sich gegen den Organhandel

Mit der Inkraftsetzung der Organhandelskonvention stärkt die Schweiz den Kampf gegen den illegalen Handel mit Organen, Geweben oder Zellen. Dank internationaler Zusammenarbeit können Opfer besser geschützt und Täter einfacher bestraft werden.

Die Lebendspende von Organen

Als Spenderin oder Spender kommen für gewisse Organe auch lebende Personen in Frage. In diesem Fall spricht man von einer Lebendspende. Wer eine Lebendspende in Betracht zieht, muss über den Ablauf und die Risiken informiert werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern