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Organhandel: Wer ein Organ kauft oder verkauft macht sich strafbar

In der Schweiz ist es verboten, menschliche Organe gegen Geld anzubieten und zu verkaufen. Wer dies tut, macht sich strafbar. Auch wer ein Organ im In- oder Ausland kauft, kann bestraft werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern