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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. August 2025

Betriebseinstellung Krankenkasse KLuG per Ende 2025: Versichertenschutz ist gewährleistet

Bern, 12.08.2025 — Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entzieht dem Verein KLuG Krankenversicherung die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung per 31. Dezember 2025. Zum Schutz der rund 9300 Versicherten hat das BAG die Krankenkasse für insolvent erklärt. Damit wird der Insolvenzfonds aktiviert, der gewährleistet, dass die Leistungen der Versicherten vergütet werden, sobald die KLuG nicht mehr allen Verpflichtungen nachkommen kann. Für das nächste Jahr wird allen Versicherten im Herbst ein Angebot zum Wechsel in die Helsana Versicherungen AG unterbreitet. Die Versicherten können auch zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Für die Wahl haben sie bis Ende Jahr Zeit. Die Helsana Versicherungen AG wird per Ende Jahr diejenigen Versicherten vorbehaltlos übernehmen, welche nicht zu einem anderen Versicherer gewechselt sind.

Die Krankenversicherung KLuG mit Sitz in Zug befindet sich seit einiger Zeit in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Das BAG hat den Geschäftsverlauf der Krankenkasse deshalb seit zwei Jahren intensiv überwacht und bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um die finanzielle Stabilität der Krankenkasse wiederherzustellen. Insbesondere hat es Mitte 2024 eine unterjährige Prämienerhöhung verfügt.

Kürzlich hat der Vorstand der KLuG nach Hinweisen aus der Geschäftsleitung festgestellt, dass Leistungen in Höhe von rund 2,4 Millionen Franken buchhalterisch nicht erfasst worden sind und daraufhin das BAG informiert. Mit dieser Information hat sich das Bild der Finanzen unerwartet und entscheidend verschlechtert. Die KLuG wird ihren finanziellen Verpflichtungen in absehbarer Zeit nicht mehr vollumfänglich nachkommen können. Das BAG hat deshalb am 6. August 2025 mittels Verfügung die Insolvenz der KLuG festgestellt und per 31. Dezember 2025 die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung entzogen. Beide Massnahmen hat die KLuG auch selbst beantragt. Das BAG prüft zudem eine strafrechtliche Relevanz der Vorkommnisse.

Schutz der Versicherten ist gewährleistet

Das Gesetz sieht einen Insolvenzfonds zum Schutz der Versicherten der sozialen Krankenversicherung vor. Wird eine Krankenkasse zahlungsunfähig, übernimmt der Insolvenzfonds die Kosten für die versicherten Leistungen. Das BAG hat die sofortige Aktivierung des Insolvenzfonds angeordnet, damit keine entsprechenden Zahlungsausfälle entstehen. Der Insolvenzfonds kommt subsidiär zur Leistungspflicht der KLuG zum Zug und ist ausreichend dotiert, um sämtliche Leistungsansprüche abdecken zu können. Subsidiär bedeutet, dass die KLuG zunächst das für erwartete Leistungszahlungen vorgesehene gebundene Vermögen verwendet. Der Insolvenzfonds übernimmt die Kosten so lange, bis ein neuer Versicherer zuständig ist.

Die KLuG wird ab sofort keine neuen Versicherten mehr aufnehmen. Die rund 9300 betroffenen Versicherten bleiben bis zum 31. Dezember 2025 bei der KLuG versichert. Für das nächste Jahr wird allen Versicherten im Herbst nach Bekanntgabe der Grundversicherungsprämien ein Angebot zum Wechsel in die Helsana Versicherungen AG unterbreitet. Die Versicherten können per 1. Januar 2026 jedoch auch zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Im Bereich der sozialen Krankenversicherung gilt eine vorbehaltlose Aufnahmepflicht. Die Versicherten können frei zwischen allen am Wohnort tätigen Krankenkassen wählen. Für die Wahl des neuen Versicherers haben sie bis Ende Jahr Zeit. Die Helsana Versicherungen AG wird per Ende Jahr diejenigen Versicherten vorbehaltlos übernehmen, welche nicht zu einem anderen Versicherer gewechselt sind. Somit ist ein ununterbrochener Versicherungsschutz gewährleistet.

Nebst der Durchführung der sozialen Krankenversicherung vermittelt und betreut die KLuG insbesondere auch Zusatzversicherungen nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) für andere Versicherungsgesellschaften. Der lückenlose Versicherungsschutz sowie die Leistungsvergütung werden für diese Produkte durch den jeweiligen Versicherer weiterhin gewährleistet.

Die KLuG informiert die betroffenen versicherten Personen individuell über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen. Rechnungen für bezogene Leistungen sind unverändert an die KLuG zu senden. Der Kundendienst und die Leistungsabwicklung sind weiterhin gewährleistet. In Absprache mit dem BAG hat die Helsana-Gruppe operative Unterstützung zugesichert.

Rechtliche Aufsicht über die Krankenversicherungen

Das BAG übt die Aufsicht über die Krankenkassen aus, die im Bereich der sozialen Krankenversicherung tätig sind. Es hat den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Versicherten zu schützen, unter anderem durch die Überwachung der finanziellen Sicherheit der Versicherer.

Von Gesetzes wegen kann das BAG die Insolvenz eines Versicherers feststellen, wenn dieser in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, oder wenn über ihn der Konkurs eröffnet worden ist. Ersteres ist bei der KLuG Krankenversicherung der Fall. Eine Insolvenz-Feststellung durch das BAG im Bereich der sozialen Krankenversicherung ist sehr selten und war letztmals im Jahr 2009 angezeigt.

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