Krankenversicherung: Aufsichtsrechtliche Massnahmen
Das BAG verfügt über umfassende Aufsichtsbefugnisse. Insbesondere können wir sichernde Massnahmen gegenüber dem Kontrollorgan (Verwaltungsrat) und der Geschäftsleitung eines Versicherers anordnen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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