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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Krankenversicherung: Aufsichtsrechtliche Massnahmen

Das BAG verfügt über umfassende Aufsichtsbefugnisse. Insbesondere können wir sichernde Massnahmen gegenüber dem Kontrollorgan (Verwaltungsrat) und der Geschäftsleitung eines Versicherers anordnen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern