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Verzeichnisse der zugelassenen Kranken- und Rückversicherer

Art. 4 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) sieht vor, dass die Aufsichtsbehörde eine Liste der zugelassenen Krankenversicherer veröffentlicht. Gemäss Art. 28 KVAG veröffentlicht das BAG ausserdem eine Liste der zugelassenen Rückversicherer.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern