Nachweis des Todes in der Transplantationsmedizin
Vor einer Spende von Organen und Geweben durch eine verstorbene Person müssen die Ärztinnen und Ärzte den Tod eindeutig feststellen. Sie müssen dabei verschiedene Vorgaben beachten.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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