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Monitoring EPDG

Das Monitoring-System des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung des elektronischen Patientendossiers (EPD).

Das Monitoring-System des EPDG begleitet die Umsetzung des Gesetzes sowie die Verbreitung des EPD und liefert relevante Kennzahlen in folgenden Themenschwerpunkten:

  • Aufbau, Verbreitung und Nutzung des EPD
  • Datenschutz, Datensicherheit sowie informationelle Selbstbestimmung
  • Technische und semantische Interoperabilität

Kennzahlen

Die Kennzahlen dienen als Grundlage für die Evaluation des EPDG. Die formative Evaluation der Umsetzung des EPDG wurde im Sommer 2023 abgeschlossen.

Die Ergebnisse und Empfehlungen decken sich zu einem grossen Teil mit den Erkenntnissen des Berichts zur Erfüllung des Postulats Wehrli 18.4328, auf deren Grundlage der Bundesrat die Revision des EPDG im Frühling 2022 beschlossen hat.

Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat am 27. Dezember 2024 richtungsweisende Anpassungen beschlossen, im Zuge derer das EPDG durch das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) abgelöst werden soll.

Swiss eHealth Barometer 2026

Seit 2009 erhebt das Swiss eHealth Forum in Zusammenarbeit mit gfs.bern jährlich den Swiss eHealth Barometer. Angeregt durch die parlamentarische Debatte zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist das BAG seit 2013 Studienpartner der Erhebung. Der Swiss eHealth Barometer ist Bestandteil des Monitoring-Systems EPDG.

Der Swiss eHealth Barometer bietet wertvolle Einblicke in den Stand und die Entwicklung der Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen und zeigt zugleich, wie Bevölkerung und Gesundheitsfachpersonen zum EPD stehen und welche Erwartungen sie an dessen Weiterentwicklung haben.

Die aktuellen Ergebnisse des Barometer 2026 bestätigen den Trend der letzten Jahre: Schweizerinnen und Schweizer stehen digitalen Innovationen im Gesundheitswesen grundsätzlich offen gegenüber. Für die Nutzung digitaler Angebote stellen sie jedoch hohe Anforderungen, etwa Vertrauen in den Datenschutz, Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten und einen klar spürbaren Nutzen im Alltag. Auch innerhalb der Ärzteschaft zeigt sich trotz zurückhaltender Einstellungen zum aktuellen EPD eine mehrheitliche Zustimmung zu seinen Vorteilen. Besonders hervorgehoben wird unter anderem, dass das EPD im Notfall den Zugriff auf wichtige Informationen erleichtert und gleichzeitig hilft, unnötige Abklärungen zu vermeiden.

Den vollständigen Bericht finden Sie unten in der Rubrik «Dokumente».

Obsan Bulletin: Erste Gesamtanalyse zur Nutzung des EPD

Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) die bestehenden Betriebszahlen des EPD für die Jahre 2024 und 2025 unter die Lupe genommen. Die Analyse liefert den ersten Gesamtüberblick über die Nutzung des EPD seit dessen Einführung, die Zahl der Eröffnungen und die Beteiligung der Leistungserbringer. Das Bulletin wurde am 19. Februar 2026 publiziert.

Die vollständige Analyse finden Sie hier: Obsan Bulletin 01/26

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum elektronischen Patientendossier finden Sie auf www.patientendossier.ch.

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern