Monitoring EPDG
Das Monitoring-System des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung des elektronischen Patientendossiers (EPD).
Das Monitoring-System des EPDG begleitet die Umsetzung des Gesetzes sowie die Verbreitung des EPD und liefert relevante Kennzahlen in folgenden Themenschwerpunkten:
- Aufbau, Verbreitung und Nutzung des EPD
- Datenschutz, Datensicherheit sowie informationelle Selbstbestimmung
- Technische und semantische Interoperabilität
Die Kennzahlen dienen als Grundlage für die Evaluation des EPDG. Die formative Evaluation der Umsetzung des EPDG wurde im Sommer 2023 abgeschlossen.
Die Ergebnisse und Empfehlungen decken sich zu einem grossen Teil mit den Erkenntnissen des Berichts zur Erfüllung des Postulats Wehrli 18.4328, auf deren Grundlage der Bundesrat die Revision des EPDG im Frühling 2022 beschlossen hat.
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat am 27. Dezember 2024 richtungsweisende Anpassungen beschlossen, im Zuge derer das EPDG durch das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) abgelöst werden soll.
Obsan Bulletin: Erste Gesamtanalyse zur Nutzung des EPD
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) die bestehenden Betriebszahlen des EPD für die Jahre 2024 und 2025 unter die Lupe genommen. Die Analyse liefert den ersten Gesamtüberblick über die Nutzung des EPD seit dessen Einführung, die Zahl der Eröffnungen und die Beteiligung der Leistungserbringer. Das Bulletin wurde am 19. Februar 2026 publiziert.
Zu den wichtigsten Erkenntnissen zählen:
- Die Spitäler sind nahezu vollständig und die Pflegeheime zu rund drei Vierteln an das EPD angeschlossen. Bei Apotheken sowie bei Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich liegt der Anbindungsgrad derzeit bei etwas mehr als 10 %.
- Obwohl nur knapp 1 % der Schweizer Bevölkerung (Stand Oktober 2024) ein EPD besitzt, zeigt sich ein interessantes Muster: Im Schnitt besitzen doppelt so viele Männer wie Frauen ein EPD. Frauen mit einem EPD vergeben dagegen häufiger Zugriffsrechte an Gesundheitsfachpersonen als Männer.
- Das EPD ist nur selten mit Gesundheitsfachpersonen verknüpft, was auf eine beschränkte Nutzung im Behandlungsverlauf hindeutet.
Dass das heutige EPD die Erwartungen und angestrebten Ziele bislang nicht erfüllt hat, ist bekannt. Um diese Schwachstellen zu beheben, wurde das neue Gesetz EGDG erarbeitet.
Das Obsan Bulletin sieht in dieser Neuausrichtung grosses Potenzial für eine verbesserte Nutzung des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD), das das EPD ablösen soll. Insbesondere die automatische Eröffnung beziehungsweise die Widerspruchslösung könnte dazu beitragen, das E-GD systematisch im Behandlungsverlauf zu etablieren.
Die vollständige Analyse finden Sie hier.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zum elektronischen Patientendossier finden Sie auf www.patientendossier.ch.
Weiterführende Themen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern